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Integrierte Finanzmarktaufsicht: Vernehmlassungsergebnisse zum I. Teilbericht und weiteres Vorgehen


MEDIENMITTEILUNG

Integrierte Finanzmarktaufsicht: Vernehmlassungsergebnisse zum I.
Teilbericht und weiteres Vorgehen

23. Jun 2004 (EFD) Der Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung
zum I. Teilbericht zur integrierten Finanzmarktaufsicht (FINMA) liegt
vor. Es geht daraus hervor, dass die Bildung einer integrierten
Finanzmarktaufsicht auf grosse Zustimmung stösst. Die Eröffnung der auf
Ende Januar 2004 befristeten Vernehmlassung war vom Bundesrat am 15.
Oktober 2003 beschlossen worden. Er hat heute den Bericht über die
Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis genommen und das EFD mit dessen
Veröffentlichung beauftragt. Der Bundesrat wird nach der Sommerpause
über das weitere Vorgehen entscheiden.

Die Bildung einer integrierten Finanzmarktaufsicht wurde von beinahe
allen Kantonen, allen politischen Parteien mit Ausnahme der SVP, den
Spitzenverbänden sowie weiteren Organisationen im Grundsatz befürwortet.
Das geht aus dem Vernehmlassungsbericht hervor, den das Eidg.
Finanzdepartement heute Mittwoch veröffentlicht hat. Die konkrete
Ausgestaltung der FINMA hat jedoch zu zahlreichen Bemerkungen Anlass
gegeben.

Das EFD ist zur Zeit daran, die vorgebrachten Anliegen (u.a. zu Fragen
der Organisation sowie des Unterstelltenkreises) zu prüfen. Ziel des EFD
ist es, im Interesse des Finanzplatzes eine starke und effiziente
Neuordnung der Finanzmarktaufsicht zu schaffen.

Die Expertenkommission unter Leitung von Prof. Ulrich Zimmerli arbeitet
gegenwärtig am II. Teilbericht "Sanktionen in der Finanzmarktaufsicht".
Dieser wird nach der Sommerpause veröffentlicht werden. Schliesslich
wird sich die Expertenkommission in einem letzten Teilbericht mit der
Erweiterung der prudentiellen Aufsicht befassen. Dieser Teil der
Arbeiten wird noch bis Anfang des nächsten Jahres dauern.

Die Anträge der Expertenkommission

Gemäss dem I. Teilbericht der Expertenkommission Zimmerli soll die FINMA
als öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit
ausgestaltet werden. In dieser neuen Behörde werden vorerst die
Eidgenössische Bankenkommission (EBK) und das Bundesamt für
Privatversicherungen (BPV) organisatorisch zusammengeführt. Die FINMA
erhält nach den Vorstellungen der Expertenkommission ein strategisches
und ein operatives Organ: Der Aufsichtsrat wird sich vornehmlich mit der
Strategie der integrierten Finanzmarktaufsicht auseinandersetzen und die
Geschäftsleitung in Grundsatzfragen beraten. Der Geschäftsleitung
obliegt der Vollzug der Aufsicht. Das Personal soll ein eigenes, vom
Bundesrat erlassenes Personalstatut erhalten. Der Aufwand der
Aufsichtsbehörde wird wie bisher durch Aufsichtsabgaben und Gebühren
gedeckt. Neben der Neuorganisation legt die Expertenkommission auch ein
fachbereichsübergreifendes Aufsichtsinstrumentarium vor. Darunter fallen
zum Beispiel Regelungen zur Informationstätigkeit der Behörde, zum
Prüfungswesen oder zur Zusammenarbeit mit den in- und ausländischen
Behörden.

Auskunft für Medienschaffende:
Barbara Schaerer, Eidg. Finanzdepartement / Vizepräsidentin der
Expertenkommission, Tel.: 031 322 60 18

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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