Bundesrat
verabschiedet Botschaft
Bern, 23.06.2004. Der Bundesrat will eine qualitativ einwandfreie
Revision der Jahresrechnungen von Unternehmen gewährleisten. Er hat am Mittwoch
die Botschaft zu einer Änderung des Obligationenrechts (OR) und zum Bundesgesetz
über die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisoren verabschiedet.
Mit einer
Änderung des OR und einem neuen Bundesgesetz über die Zulassung und
Beaufsichtigung der Revisorinnen und Revisoren will der Bundesrat die geltenden
Vorschriften zur Revision verbessern und für sämtliche Rechtsformen des
Privatrechts ein einfaches und ausgewogenes Konzept der Revision
schaffen.
Verschärfte Vorschriften für Revisionsstellen von
Grossunternehmen
Die
Botschaft präzisiert die Aufgaben der Revisionsstellen von
Publikumsgesellschaften und anderen wirtschaftlich bedeutenden Unternehmen. In
der Vorlage werden neu die fachlichen Voraussetzungen an die Revisorinnen und
Revisoren konkretisiert. Die Unabhängigkeit der Revisionsstelle wird eingehend
geregelt und verschärft, um Interessenkonflikte zu verhindern. Diese Neuregelung
stellt einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung einer guten
Unternehmenskontrolle (Corporate Governance) dar.
Erleichterungen für
KMU
Der Entwurf verlangt für KMU
lediglich eine eingeschränkte Revision. Diese muss zwar von einer staatlich
zugelassenen Fachperson durchgeführt werden, für die aber weniger hohe
Anforderungen an die fachliche Erfahrung gelten als im Falle der ordentlichen
Revision von grösseren Gesellschaften. Kleinunternehmen mit maximal 10
Vollzeitstellen können unter gewissen Bedingungen ganz auf eine Revision
verzichten.
Staatliche Aufsicht für mehr
Objektivität
Der Entwurf zum Bundesgesetz über die
Zulassung und Beaufsichtigung der Revisoren sieht ferner die Schaffung einer staatlichen
Aufsichtsbehörde vor, die mit einem Zulassungssystem sicherstellt, dass
Revisionsdienstleistungen nur von genügend qualifizierten Fachpersonen erbracht
werden. Die Revisionsstellen von Publikumsgesellschaften werden zudem einer
griffigen Aufsicht durch dieselbe Behörde
unterstellt.
Im
Einklang mit den internationalen Entwicklungen
Die
US-Revisionsaufsichtsbehörde (Public Company Accounting Oversight Board - PCAOB)
beaufsichtigt unter anderem auch Schweizer Revisionsunternehmen, die
Gesellschaften prüfen, welche in den USA börsenkotiert sind. Die Einführung
einer staatlichen Aufsichtsbehörde in der Schweiz soll für die betroffenen
Revisionsunternehmen erhebliche Erleichterungen bei der Registrierung im Ausland
sowie bei der Inspektion durch ausländische Aufsichtsbehörden ermöglichen. Die
vorgeschlagene Lösung basiert auf einer grundsätzlichen Einigung zwischen den
USA und der EU; die Europäische Kommission hat im März 2004 angekündigt, ein
ähnliches Aufsichtssystem wie die USA und die Schweiz
einzuführen.
Weitere
Auskünfte:
Reto
Sanwald, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 41 96