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Sparmassnahmen im Umweltbereich: Gesetzes- und Verordnungsänderungen

Medienmitteilung

Sparmassnahmen im Umweltbereich: Gesetzes- und Verordnungsänderungen

Der Bund will sein Engagement in Bezug auf Tankanlagen auf ein Minimum
reduzieren: Diese Sparmassnahme im Rahmen des Entlastungsprogramms 03
bedingt Anpassungen des Gewässerschutzgesetzes sowie der entsprechenden
Verordnungen. Diese hat der Bundesrat heute in Vernehmlassung geschickt.
Zudem hat er per Anfang 2005 die Luftreinhalte- und Waldverordnung geändert.
Damit ermöglicht er die Umsetzung weiterer Sparmassnahmen im Umweltbereich:
die Aufhebung der Schweizer Typenprüfung von Feuerungsanlagen sowie die
Reduktion der Subventionen für den Wald.

Dem BUWAL wurden im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003
überdurchschnittlich hohe Sparvorgaben auferlegt, u.a. auch im
Personalbereich. Diese haben den Abbau von 20 Stellen von insgesamt 270
Vollzeitstellen zur Folge, die zum grössten Teil mit organisatorischen
Anpassungen realisiert werden (vgl. Faktenblatt). Da dem BUWAL für seine
einzelnen Aufgaben nur wenig Personal zur Verfügung steht, müssen zusätzlich
auch Aufgaben abgebaut werden. Ein Teil dieses Aufgabenverzichts bedingt
Änderungen und Aufhebungen von Erlassen.

Weitgehender Rückzug bei Tankanlagen

Weitgehend zurückziehen will sich der Bund aufgrund der Sparvorgaben des
Parlaments aus dem Bereich Tankanlagen: Diese Verzichtsmassnahmen machen
eine Teilrevision des Bundesgesetzes vom 24. Januar 1991 über den Schutz der
Gewässer nötig, ebenso eine Anpassung der Gewässerschutzverordnung vom 28.
Oktober 1998 sowie die Aufhebung der Verordnung über den Schutz der Gewässer
vor wassergefährdenden Flüssigkeiten vom 1. Juli 1998. Mit diesen
Anpassungen soll sich der Bund im Bereich Tankanlagen weitestgehend
entledigen können von:

·         der Koordination und der Beratung;

·         dem Erlass von Vollzugshilfen in Bezug auf Schutzmassnahmen,
Bewilligungspflicht, Betrieb, Kontrolle sowie Qualitätssicherung von
Arbeiten und Konstruktionsmaterial;

·         sowie von der Typenprüfung von Tankanlageteilen.

Diese Rechtsanpassungen hat der Bundesrat heute in Vernehmlassung geschickt;
sie dauert bis zum 15. August 2004.

Wichtige Grundsätze im Bereich Tankanlagen (das Verhindern, das leichte
Erkennen und das Zurückhalten von Flüssigkeitsverlusten bei Tankanlagen)
sowie zentrale Vorschriften über die Bewilligungspflicht und
Schutzmassnahmen sollen aber beibehalten werden. Damit will der Bund den
erreichten Sicherheitsstandard bei Tankanlagen sichern. Die kantonale
Bewilligungspflicht soll sich auf die nutzbaren Grundwasservorkommen
beschränken.

Feuerungsanlagen und Waldsubventionen

Bei den Feuerungsanlagen soll die Zulassung typengeprüfter Brenner und
Heizkessel auf Bundesebene aufgehoben werden; künftig wird die europäische
Prüfung massgebend sein. Der Bundesrat hat heute beschlossen, die hierzu
notwendige Anpassung der Luftreinhalte-Verordnung vom 16. Dezember 1998 per
1. Januar 2005 in Kraft zu setzen.

Im Bereich Forst hat das Parlament bei der Behandlung des
Entlastungsprogramms 03 selbst bestimmt, wo die Mittel gekürzt werden: per
2006 stellt es für den Schutzwald weniger zur Verfügung (108 Mio. Franken
statt 120 Mio. wie im Finanzplan ursprünglich vorgesehen), für den Nutzwald
sogar deutlich weniger Mittel (27 Mio. Franken statt 57 Mio.). Es hat hierzu
das Waldgesetz vom 4. Oktober 1991 per 1. Januar 2005 abgeändert und
beschlossen, durch die Reduktion der jährlichen Zahlungskredite pro Kanton
sowie die Streichung einzelner Subventionstatbestände - insbesondere im
Nutzwald - die Bundesmittel für die Forstwirtschaft zu reduzieren. Dies
macht eine Revision der Waldverordnung vom 30. November 1992 notwendig.
Konkret werden folgende Subventionstatbestände geändert:

·           Waldschäden: Unterstützung nur noch zur Erhaltung von
Schutzwäldern.

·           Waldbewirtschaftung: Unterstützung nur noch für die
Jungwaldpflege sowie für Pflegemassnahme zum Schutze der biologischen
Vielfalt; im Bereich der Planung werden nur noch überbetriebliche
Planungsgrundlagen unterstützt.

·           Erschliessungsanlagen: Unterstützung von Neubauten nur noch für
Wälder mit besonderer Schutzfunktion.

Der Bundesrat hat heute beschlossen, diese Verordnungsänderung zeitgleich
mit dem revidierten Waldgesetz auf Anfang 2005 in Kraft zu setzen.

Bern, 23. Juni 2004

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:

·         Philippe Roch, Direktor BUWAL, 079 277 51 88

·         Christine Hofmann, Chefin Abteilung Koordination und Ressourcen
BUWAL, 031 322 93 02

Beilagen:

·         Teilrevision des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer und
erläuternder Bericht über die Teilrevision des Bundesgesetzes über den
Schutz der Gewässer

·         Änderung der Gewässerschutzverordnung und erläuternder Bericht
über die Aufhebung der Verordnung über den Schutz der Gewässer vor
wassergefährdenten Flüssigkeiten (VWF) sowie Änderung der
Gewässerschutzverordnung

·         Änderung der Luftreinhalte-Verordnung und erläuternder Bericht
über die Änderung der Luftreinhalte-Verordnung; Erläuterungen zu den
einzelnen Artikeln

·         Änderung der Waldverordnung und erläuternder Bericht über die
Änderung der Waldverordnung; Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln