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Bericht über die Grundversorgung in der Infrastruktur

Medienmitteilung

Bericht über die Grundversorgung in der Infrastruktur

Die Schweiz verfügt im Infrastrukturbereich über eine flächendeckende,
sichere und leistungsfähige Grundversorgung mit qualitativ guten
Dienstleistungen. Der Bundesrat will, dass dies so bleibt. Im
Service-public-Bericht ans Parlament zeigt er, wie er die Politik für eine
qualitativ hochwertige Grundversorgung ausrichten will, um technische und
wirtschaftliche Herausforderungen zu meistern.

Der Bundesrat verabschiedete am Mittwoch den vom Parlament verlangten
Bericht "Grundversorgung in der Infrastruktur (Service public)". Mit dem
rund 70seitigen Werk liegt erstmals für die Schweiz eine Übersicht zum
Service public in den Bereichen Verkehr, Post, Radio und Fernsehen,
Telekommunikation und Energieversorgung vor. Ergänzt wird die
Bestandesaufnahme mit einer Leistungsbilanz nach den Reformen der vergangen
Jahre sowie mit einer Analyse der Herausforderungen und mit Leitplanken für
die künftige Grundversorgungspolitik. Der Bericht liefert nicht nur dem
Gesetzgeber, sondern auch allen Bürgerinnen und Bürgern Grundlagen für die
Meinungsbildung über die künftige Ausgestaltung der Grundversorgung in der
Infrastruktur.

Umfang der Grundversorgung gesetzlich bestimmt

Unter "Service public" versteht der Bundesrat eine politisch definierte
Grundversorgung mit Infrastrukturgütern und Infrastrukturdienstleistungen,
welche für alle Bevölkerungsschichten und Regionen des Landes nach gleichen
Grundsätzen in guter Qualität und zu angemessenen Preisen zur Verfügung
stehen sollen. Mit andern Worten: Der Umfang der Grundversorgung wird durch
den Gesetzgeber bestimmt. Dienstleistungen des Service public müssen in
allen Landesteilen kontinuierlich zur Verfügung stehen, erschwinglich sein
und den Bedürfnissen der Bevölkerung wie der Wirtschaft entsprechen. Die
Qualität wird von Behörden überwacht und durchgesetzt.

Positive Bilanz der Reformen

In den einzelnen Bereichen der Grundversorgung sind in den letzten Jahren
grundlegende  Reformen durchgeführt worden, die sich in der Summe für die
Konsumenten wie für die Wirtschaft positiv ausgewirkt haben. In der
Telekommunikation beispielsweise nahm die Zahl der Anbieter wie die Breite
des Angebots zu und die Preise sanken. Im öffentlichen Verkehr wurde und
wird das Angebot, zum Beispiel mit S-Bahnen und der Bahn 2000, markant
gesteigert. Das Verhältnis von Kosten und Leistungen verbesserte sich.

Die öffentlichen und gemischtwirtschaftlichen Unternehmungen des
Infrastruktursektors sind heute auch im internationalen Vergleich generell
gut positioniert. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zum
Wirtschaftsstandort Schweiz und zur längerfristigen Sicherung qualifizierter
Arbeitsplätze.

Qualitäten wahren - Effizienz steigern

Oberstes Ziel des Bundesrates ist die Erhaltung einer
flächendeckenden,finanzierbaren und sicheren Grundversorgung in guter
Qualität. Damit leistet der Bund einen Beitrag an die Lebensqualität der
Bevölkerung, an den nationalen Zusammenhalt und an die Attraktivität des
Wirtschaftsstandortes Schweiz. Dies kann jedoch nicht bedeuten, dass der
Service public unter eine Käseglocke gestellt wird. Denn die technologische
Entwicklung läuft weiter, die Bedürfnisse der Konsumenten, aber auch die
wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen ändern sich. Auch liegt
der Grad der Marktöffnung in der Schweiz gegenüber dem EU-Raum teilweise
zurück, während die internationale wirtschaftliche Verflechtung gerade im
Sektor der infrastrukturgebundenen Dienstleistungen laufend zunimmt. Weitere
Reformen im Infrastruktursektor sind deshalb unumgänglich, wie die Analyse
der Herausforderungen und absehbaren Entwicklungen in den einzelnen
Bereichen zeigt.

Insbesondere will der Bundesrat dafür zu sorgen, dass die Dienstleistungen
der Grundversorgung so effizient wie möglich erbracht werden. So können die
Preise und Tarife für die Kundinnen und Kunden erschwinglich und die
finanziellen Belastungen der Steuerzahler in Grenzen gehalten werden.
Wettbewerbselemente können zu diesem Ziel beitragen. Das Eigentum an den
Unternehmungen im Infrastrukturbereich kann öffentlich,
gemischtwirtschaftlich oder privat sein. Für jeden Sektor sind die
zweckmässigsten Lösungen zu finden. Bei weiteren Reformen will der Bundesrat
schrittweise vorgehen, denn Beispiele aus dem Ausland haben gezeigt,  dass
durch unüberlegte und zu hastige Reformschritte die Qualität der
Grundversorgung gefährdet werden kann. Eine verzögerte Öffnung beinhaltet
umgekehrt das Risiko, dass im neuen, europaweiten Markt die Positionen schon
bezogen sind und die schweizerischen Firmen nicht mehr die kritische
Unternehmensgrösse und eine bedeutende Marktstellung erreichen können. Das
schrittweise Vorgehen ist demnach nur möglich, wenn die notwendigen
Veränderungen frühzeitig in die Wege geleitet werden.

Bern, 23. Juni 2004

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:

Hans Werder, Generalsekretär des UVEK, 031.322.55.11;

Guido Vasella. Direktionsstab, 031.322.55.80

Beilagen:

- Zusammenfassung des Berichts "Grundversorgung in der Infrastruktur
(Service public)"

-          Der ganze Bericht kann über http://www.uvek.admin.ch abgerufen
werden.

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