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Ferienzeit: was abgabenfrei in die Schweiz eingefuehrt werden darf


MEDIENMITTEILUNG

Ferienzeit: was abgabenfrei in die Schweiz eingeführt werden darf

23. Jun 2004 (EZV) Grundsätzlich können Waren für den privaten Gebrauch
bis zu einem Gesamtbetrag von 300 Franken pro Person und Tag zoll- und
steuerfrei in die Schweiz eingeführt werden. Dies gilt jedoch nicht für
Tabak, alkoholische Getränke, Fleisch und weitere landwirtschaftliche
Produkte wie zum Beispiel Milch. Besondere Bestimmungen gelten auch für
Pflanzen und Tiere. Deshalb sollten sich Reisende bereits vor den Ferien
darüber informieren.

Reisende können Waren, die für den eigenen Gebrauch bestimmt sind, im
Wert von insgesamt 300 Franken pro Person (unabhängig vom Alter) und Tag
abgabenfrei in die Schweiz einführen. Zu beachten: Wird die Freigrenze
überschritten, sind die Einfuhrabgaben auf den Gesamtbetrag zu
entrichten und nicht nur auf die Differenz. Wer also beispielsweise
Waren im Wert von 310 Franken einführt, zahlt für den gesamten Betrag
Einfuhrabgaben (nicht nur für 10 Franken). Zu beachten ist ausserdem,
dass die Wertfreigrenze von 300 Franken nicht für mehrere Personen
zusammengerechnet (kumuliert) werden kann. Wer beispielsweise zu viert
einen 1150 Franken teuren Fernseher über die Grenze nehmen möchte, muss
Mehrwertsteuer von 7,6 Prozent auf den ganzen Einkaufsbetrag entrichten.

Andere Bestimmungen gelten für Tabak, Alkohol, Fleisch- und
Milchprodukte sowie andere sensible landwirtschaftliche Produkte. Zum
Schutz der einheimischen Landwirtschaft dürfen diese Waren nur
beschränkt (siehe Kasten) eingeführt werden. So gilt beispielsweise bei
Rinds-, Kalbs-, Schweine- oder Schafsfleisch eine Höchstgrenze von 500
Gramm pro Person und Tag. Bei bestimmten Fleischsorten und -produkten
bestehen wegen Seuchengefahr gar Einfuhrverbote. So zum Beispiel bei
Schweinefleisch aus Afrika sowie aus gewissen Teilen Asiens und Südamerikas.

Tabak und Alkohol

Pro Tag und Person (ab 17 Jahren) ist die Einfuhr von 200 Zigaretten
oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Pfeifentabak erlaubt. Bei alkoholischen
Getränken hängt die frei einführbare Menge von den Volumenprozenten ab:
bis 15 Volumenprozente dürfen zwei Liter Wein oder Bier in die Schweiz
gebracht werden. Für Spirituosen mit höherem Alkoholgehalt ist die Menge
auf einen Liter beschränkt.

Vorsicht bei Souvenirs

Weltweit unterstehen rund 29 000 Pflanzen- und Tierarten dem
Washingtoner Artenschutzabkommen. Der Import dieser Pflanzen, Tiere oder
entsprechenden Erzeugnissen ist grösstenteils verboten. Trotzdem
entdecken die Zöllner im Reisegepäck immer wieder ausgestopfte
Krokodile, Schlangenlederstiefel oder Schachfiguren aus Elfenbein. Für
die Einfuhr der meisten Pflanzen und Tiere bedarf es einer speziellen
Bewilligung durch das Bundesamt für Veterinärwesen respektive eines
Artenschutzdokumentes des Herkunftslandes.

Prospekte mit detaillierten Informationen sind bei den Zollämtern und
Grenzwachtposten verfügbar.

Abgabenfreie Höchstmengen für landwirtschaftliche Produkte Pro Person
und Tag sofern innerhalb der Wertfreigrenze von 300 Franken dürfen
abgabenfrei in die Schweiz eingeführt werden:

Fleisch und geniessbare Schlachtnebenprodukte von Rind, Kalb, Schwein,
Schaf, Ziege, Pferd, Esel, Maultier oder Maulesel, frisch gekühlt oder
gefroren: insgesamt 500 Gramm

Fleisch und geniessbare Schlachtnebenprodukte von Hausgeflügel (Hühner,
Enten, Gänse, Trut- und Perlhühner) frisch, gekühlt oder gefroren;
Fleisch- und Wurstwaren, Fleischzubereitungen und Fleischkonserven von
Tieren der vorstehend aufgeführten Arten: insgesamt 3, 5 Kilogramm

Fleisch und Fleischzubereitungen von anderen als der vorstehend
aufgeführten Tierarten (Wild, Kaninchen, Strauss, Fische, Meeresfrüchte
usw.): insgesamt 20 Kilogramm

Butter und Rahm (inkl. Kaffee-, Halb-, Saucen- oder Sauerrahm):
insgesamt 1 Liter/Kilogramm

Milch, Käse, Quark und andere Milchprodukte: insgesamt 5 Liter/Kilogramm

Eier: 2,5 Kilogramm

Gemüse, Früchte, Getreide: 20 Kilogramm je Sorte

Obstsäfte: insgesamt 3 Liter

Öle, Fette und Margarine: insgesamt 4 Liter/Kilogramm

Eidgenössische Zollverwaltung EZV
Oberzolldirektion
Monbijoustrasse 40
CH-3003 Bern
http://www.zoll.admin.ch