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CONFOEDERATIO HELVETICA
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Änderungen von fünf Landwirtschaftsverordnungen

Änderungen von fünf Landwirtschaftsverordnungen

Der Bundesrat hat heute fünf Verordnungen im Landwirtschaftsbereich
geändert. Die Einfuhrrechte für das Zollkontingent Brotgetreide werden
neu nach dem Windhund-Verfahren zugeteilt.

Durch den Wechsel vom bisherigen Versteigerungsverfahren zum „Windhund
an der Grenze“ (Reihenfolge der Verzollung) fallen für die Importeure
von Brotgetreide ab 1. Januar 2005 die Steigerungskosten weg. Die
Zollkontingentsmenge von 70'000 Tonnen wird durch das Bundesamt für
Landwirtschaft (BLW) in vier Tranchen freigegeben. Die Änderung wurde
von der Branche beantragt, weil die Importpreise wegen den
Versteigerungskosten über den Inlandpreisen lagen.

Geändert wurden zudem die Zuteilungskriterien für die
Zollkontingentsanteile von verschiedenen Gemüsen und Schnittblumen. Die
Einfuhrrechte für Grünspargeln, Auberginen und Rosenkohl werden künftig
nur auf Grund der effektiven Einfuhren der Berechtigten im Vorjahr
zugeteilt. Für Zollkontingentsanteile von Witloof-Zichorie und
Setzzwiebeln gilt als Zuteilungskriterium der Marktanteil der
Berechtigten. Bei den Schnittblumen werden die Einfuhrrechte künftig
versteigert.

Neu können Gesuche oder Steigerungsgebote dem Bundesamt für
Landwirtschaft (BLW) per Internet übermittelt werden. Das BLW schafft
bis 1. Oktober 2004 die Voraussetzungen für einen gesicherten
Internetzugang.

Die Einfuhr von Küken und Junghennen wird per 1. Juli 2004 der
Generaleinfuhrbewilligungspflicht unterstellt. Auf schriftliches Gesuch
hin erhalten demnach natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz
oder Sitz im schweizerischen Zollgebiet eine unbefristete, nicht
übertragbare Generaleinfuhrbewilligung vom BLW.

Im Weitern hat der Bundesrat die vom Verband der Schweizer
Milchproduzenten (SMP) beschlossene Anpassung der Beiträge für die
Selbsthilfe verbindlich erklärt, sowie die Neuverteilung der Einnahmen
auf den Zuckerimporten beschlossen.

Urs Zbinden,
 Bundesamt für Landwirtschaft,
 Sektion Acker- und Futterbau,
 031 322 25 71