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Verbesserungen der Soldzulagen beschlossen

3003 Bern, 23. Juni 2004

Medienmitteilung

Verbesserungen der Soldzulagen beschlossen

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. Juni 2004 beschlossen, die
Soldzulagen für angehende Kader in der Grundausbildung zu verbessern. Sie
sollen diesen Kadern in allen Weiterausbildungsdiensten rückwirkend ab 1.
Januar 2004 ausbezahlt und nachvergütet werden.

Neu wird eine Soldzulage in allen Militärdiensten ausgerichtet, die für das
Erreichen eines höheren Grades verlangt und nicht als Wiederholungskurse
angerechnet werden. In ihren Genuss kommen die Angehörigen der Armee bis und
mit dem Grad eines Oberleutnants (Subalternoffizier). Bisher wurde in der
neuen Armee die Soldzulage nur im Praktischen Dienst bezahlt; sie gilt
weiterhin unverändert. Unter Mitberücksichtigung von Sold und Erwerbsersatz
stellt sich nun das Gros des Kaders finanziell gleich wie in der Armee 95.

Diese Änderungen treten rückwirkend auf den 1. Januar 2004 in Kraft. Somit
erhalten alle berechtigten Armeeangehörigen, die dieses Jahr schon
entsprechende Weiterausbildungsdienste geleistet haben, die ihnen zustehende
Soldzulage demnächst nachvergütet. Für die Auszahlung an bereits aus dem
Dienst entlassene Armeeangehörige wurde das Nötige vorgekehrt. Der
zusätzliche Finanzbedarf von rund 14 Millionen Franken jährlich wird im
Rahmen der bewilligten Kredite des Verteidigungsbereichs aufgefangen.

Die Tagesansätze der Soldzulagen richten sich neben dem Grad nach der Art
des Weiterausbildungsdienstes und nach der Verantwortung, die eine
Kaderfunktion in einem Dienst trägt. Ein angehender Korporal erhält neu in
der Unteroffiziersschule 5 Franken Soldzulage und im Praktischen Dienst 40
Franken pro Tag. Ein angehender Wachtmeister als Gruppenführer erhält in der
Anwärterschule 5 Franken Soldzulage, nach der Beförderung zum Obergefreiten
10 Franken und im Praktischen Dienst 40 Franken pro Tag. Für den angehenden
Küchenchef gelten die gleichen Abstufungen; er absolviert jedoch statt der
Anwärterschule einen Küchenchef-Lehrgang mit 5 Franken Soldzulage pro Tag.
Für den angehenden Fourier oder Hauptfeldweibel lauten die Beträge auf 5
Franken im Fourier- oder Feldweibel-Lehrgang, nach Beförderung zum
Wachtmeister auf 20 Franken und im Praktischen Dienst auf 40 Franken pro
Tag.

Der angehende Leutnant beginnt seine Anwärterschule mit 5 Franken Soldzulage
pro Tag, erhält nach der Beförderung zum Obergefreiten in der
Offiziersanwärterschule und während dem Offizierslehrgang 10 Franken, ab der
Beförderung zum Oberwachtmeister 25 Franken und im Praktischen Dienst 50
Franken pro Tag.

In weiterführenden Ausbildungsdiensten zum Führungsgehilfen im Stab eines
Truppenkörpers oder zum Einheitskommandanten erhält ein höherer
Unteroffizier oder Subalternoffizier 80 Franken pro Tag. Offiziere ab dem
Grad eines Hauptmanns haben wie in Armee 95 kein Anrecht auf eine
Soldzulage.

EIDG. DEPARTMENT FÜR VERTEIDIGUNG, BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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