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Schengen-Abkommen: Auswirkungen auf die Kontrollen an der Schweizer Grenze


MEDIENMITTEILUNG

Schengen-Abkommen: Auswirkungen auf die Kontrollen an der Schweizer Grenze

21. Jun 2004 (EFD) Der politische Abschluss der Verhandlungen über den
Beitritt der Schweiz zum Schengen-Vertrag hat eine öffentliche Diskussion
über die Grenzkontrollen in Gang gebracht. Das Eidg. Finanzdepartement und
die Oberzolldirektion zeigen auf, wie sich das Schengener Abkommen auf die
Grenzkontrollen auswirken würde. Fundamentale Änderungen bei den
Grenzkontrollen sind nicht zu erwarten. Die verstärkte internationale
Zusammenarbeit und der Anschluss an das Schengener Informationssystem (SIS),
kombiniert mit den weiterhin möglichen Kontrollen, bringen ein Plus für die
innere Sicherheit der Schweiz.

Die Auswirkungen des Schengener Abkommens auf die Grenzkontrollen in der
Schweiz sind die folgenden:

1. Die Schweiz wird weiterhin an der Grenze Zollkontrollen (Warenkontrollen)
durchführen müssen, weil Schengen und die Bilateralen II keine Zollunion mit
der EU bringen.

2. Täglich reisen mehr als 650 000 Personen und 300 000 Fahrzeuge in die
Schweiz ein. Dafür stehen mehrere hundert Strassen und Wege zur Verfügung.
Kontrollen sind deshalb schon heute nur stichprobenweise möglich. Sie
stützen sich auf systematische Risikoanalysen. Aus taktischen Gründen setzt
das Grenzwachtkorps (GWK) gegen 40% seiner Kräfte schon heute mobil im
Grenzraum ein. Mit Schengen ändert sich an diesem Sachverhalt wenig.

3. Schengen erlaubt keine systematischen Kontrollen von Personen nur
aufgrund der Tatsache, dass sie die Grenze überschreiten. Hingegen sind
Kontrollen auch an der Grenze möglich, wenn ein hinreichender polizeilicher
Anfangsverdacht besteht.

4. Aus Sicherheitsgründen ist es unerlässlich, dass vor einer
Warenkontrolle, zum Beispiel vor dem Öffnen eines Kofferraums, die Identität
einer Person festgestellt werden kann.

5. Schengen sieht vor, dass in besonderen Lagen (zum Beispiel bei
Grossveranstaltungen mit besonderer Gefährdung) systematische
Personenkontrollen vorübergehend wieder eingeführt werden.

6. Schengen macht keine Auflagen für die Kontrollen im Grenzraum oder im
Landesinnern. Die Schweiz kann die Kontrolldichte und die Organisation der
Kontrollen autonom bestimmen. Die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen
wird im Rahmen des Projektes USIS festzulegen sein.

7. Schon heute nimmt das GWK nebst den Zollaufgaben fremdenpolizeiliche und
in Absprache mit den Kantonen sicherheitspolizeiliche Aufgaben wahr. Dies
stellt den notwendigen Schutz des Zollpersonals sicher und ist vor allem
eine kostengünstige und effiziente Lösung. Die gleichen Synergien zwischen
Zoll- und Polizeikontrollen kann das GWK unter Schengen weiterhin
realisieren.

8. Verbesserungen bei der Sicherheit bringt insbesondere der Zugang zum
Schengener Informationssystem (SIS). Damit hätten Polizei und Grenzwache
Zugang zu europäischen Fahndungsdatenbanken und nicht wie bisher nur zu
schweizerischen.

9. Mit dem Beitritt der Schweiz zum Schengener Abkommen wird die Grenze zur
Schweiz für die EU keine Aussengrenze mehr sein. Die Nachbarländer werden
die Kontrolldichte bei Ausreise aus der Schweiz nicht verstärken müssen. Der
für unsere Wirtschaft erforderliche einfache Grenzübertritt ist weiterhin
gewährleistet.

Fazit:
Schengen bringt keine fundamentalen Änderungen am status quo im Bereich der
Grenzkontrollen. Hingegen wird eine Mitwirkung an Schengen/Dublin
verhindern, dass die Nachbarländer den grenzüberschreitenden Personenverkehr
mit systematischen Personenkontrollen beeinträchtigen. Die verstärkte
internationale Zusammenarbeit und der Anschluss an das Schengener
Informationssystem (SIS), kombiniert mit den weiterhin möglichen Kontrollen
durch das GWK, bringen ein Plus für die innere Sicherheit der Schweiz.

Auskunft für Medienschaffende:
Rudolf Dietrich, Oberzolldirektor, Tel. 031/322 65 01

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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