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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Bundesverwaltungsgericht soll den Betrieb plangemäss 2007 aufnehmen/BR Blocher informiert über den Stand des Aufbauprojekts


Bern, 18.06.2004. Das Bundesverwaltungsgericht nimmt voraussichtlich seinen
Betrieb plangemäss 2007 auf. Voraussetzung ist, dass das Parlament die
Gesetzgebungsarbeiten bis dahin abgeschlossen hat. Während der ersten Jahre
soll es in einem Provisorium im Raum Bern und frühestens 2010 in St. Gallen
untergebracht werden.

Durch die Schaffung des Bundesverwaltungsgerichts werden 36 eidgenössische
Rekurskommissionen und Beschwerdedienste der Departemente ersetzt und zu
einer einzigen unabhängigen Gerichtsbehörde mit ca. 400 Mitarbeitenden
zusammengeführt.

Die Abklärungen des Bundesamtes für Bauten und Logistik in Zusammenarbeit
mit dem Hochbauamt des Kanton St. Gallen zeigen, dass der Bezugstermin in
einem neuen Gebäude auf dem "Chrüzacker" frühestens 2010 möglich sein wird.
Die Errichtung des Bundesverwaltungsgerichts setzt den Abschluss der
Gesetzgebungsarbeiten und eine Reihe von Bewilligungen und demokratischen
Mitwirkungsverfahren voraus.

Provisorium in Bern ist zweckmässig und kostengünstig

Mit der Betriebsaufnahme des Bundesverwaltungsgerichts im Jahre 2007 wird
der verfassungsrechtliche Auftrag der Justizreform rechtzeitig umgesetzt.
Das Provisorium im Raum Bern ist sowohl von den Mietkosten als auch von den
Personalkosten her nicht teurer als St. Gallen. Für das Personal ist das
Provisorium zweckmässiger und komfortabler. Zudem bleibt damit die
Leistungsfähigkeit der bisherigen Rekurskommissionen und Beschwerdedienste
erhalten. Das Bundesverwaltungsgericht erhält damit die Möglichkeit, in zwei
Schritten in die definitiven Strukturen in St. Gallen zu wechseln, was
sowohl für den Bund als auch für den Kanton St. Gallen vorteilhaft ist. Da
die grössten Rekurskommissionen bereits heute in der Umgebung Bern
untergebracht sind, könnten diese Räumlichkeiten vorläufig auch vom neuen
Gericht genutzt werden. Eine Konzentration auf voraussichtlich drei
Standorte für das Provisorium ist vorgesehen.

Gerichtskommission wählt Richterinnen und Richter

Bundesrat Christoph Blocher betonte am Freitag gegenüber den Medien und am
Nachmittag gegenüber den betroffenen Mitarbeitenden an einer
Informationsveranstaltung in Bern, wie wichtig es ist, dass die
Rekurskommissionen und Beschwerdedienste in vollem Umfang funktionsfähig
bleiben. Der Übergang in die neue Struktur des Bundesverwaltungsgerichtes
darf keine Pendenzenberge verursachen.

Für die Wahl der Richterinnen und Richter ist die Gerichtskommission des
Parlaments zuständig, während das übrige Gerichtspersonal von einer
vorzeitig gewählten Gerichtsleitung angestellt werden soll.

Weitere Auskünfte:

Christoph Bandli, Projektleiter, Tel. 079 592 33 56