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Investitionsschutzabkommen zwischen der Schweiz und Lesotho

Investitionsschutzabkommen zwischen der Schweiz und Lesotho

Am Rande der 11. Uno-Konferenz über Handel und Entwicklung (UNCTAD XI),
welche vom 13. bis 18. Juni 2004 in São Paulo, Brasilien, stattfindet,
haben der lesothische Handels- und Industrieminister, Mpho Meli Malie,
und Botschafter Pierre-Louis Girard, ständiger Vertreter der Schweiz
bei der WTO und EFTA (ECE/UNO, UNCTAD, ITC) in Genf, und Leiter der
schweizerischen Delegation an der UNCTAD XI, ein Abkommen zwischen der
Schweiz und Lesotho über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von
Investitionen unterzeichnet.

Die zentralen Bestimmungen des Abkommens betreffen die Behandlung
ausländischer Investitionen, den Transfer von Investitionserträgen und
anderer Zahlungen im Zusammenhang mit einer Investition sowie die
Rückführung des Kapitals, die Entschädigung bei allfälligen
Enteignungen und die Streitbeilegung.

Mit diesem Abkommen wollen die Schweiz und Lesotho die Rechtsstellung
ihrer Investoren verbessern und ein günstiges Klima für Kapitalanlagen
schaffen. Das Abkommen bildet einen wichtigen Beitrag zur Förderung von
ausländischen Investitionen in den beiden Vertragsstaaten. Bis heute
hat die Schweiz mehr als 100 Investitionsschutzabkommen mit Ländern
Südamerikas und der Karibik, Afrikas, Asiens und Europas abgeschlossen.

Staatssekretariat für Wirtschaft
Kommunikation

Ivo Kaufmann,
Leiter des Ressorts Internationale Investitionen und multinationale
Unternehmen,
 Tel. 031 324 08 54