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Krankenkasse Accorda: Schliessung auf Ende Juni


Die Krankenkasse Accorda stellt per Ende Juni 2004 ihren Betrieb ein. Seit
2002 befindet sich die Accorda in einer deutlichen Überschuldungssituation,
die eine Weiterführung der Geschäftstätigkeit ausschliesst. Auf den 1. Juli
2004 übernimmt der Krankenversicherer CSS Personal und Versicherte.

Betroffen sind alle Versicherten der Accorda, auch Versicherte mit
Zusatzversicherungen. Die CSS bietet allen Versicherten einen mit ihrer
bisherigen Versicherungsdeckung vergleichbaren Versicherungsschutz und zwar
ohne Gesundheitsprüfung. Die Versicherten in der Grundversicherung haben auf
jeden Fall die Möglichkeit, ohne Nachteile zu einem anderen Versicherer zu
wechseln.

Nachdem das Eidg. Versicherungsgericht am 26. Februar 2004 den vom
Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) gegen die Accorda
ausgesprochenen Entzug der Bewilligung zur Durchführung der sozialen
Krankenversicherung gutgeheissen hatte, entschied das EDI am 4. Mai 2004,
die Betriebsbewilligung definitiv per 30. Juni 2004 zu entziehen. Der
Bewilligungsentzug durch das EDI hat zur Folge, dass die Accorda auch die
Zusatzversicherungen aufgeben muss. Mit Wirkung ab 30. Juni 2004 entzieht
das zuständige Eidg. Finanzdepartement (EFD) der Accorda deshalb auch die
Bewilligung zur Durchführung von Zusatzversicherungen.

Die Betriebseinstellung hat zur Folge, dass sich alle bei der Accorda
Versicherten ab dem 1. Juli 2004 bei einem neuen Versicherer versichern
müssen. Die CSS wird allen Accorda-Versicherten noch in diesem Monat ein
persönliches Angebot zustellen.

Grundversicherung: Wechsel ohne Nachteile ist gewährleistet
Für die obligatorische Krankenpflegeversicherung steht den Versicherten von
Gesetzes wegen das Recht auf freie Wahl des Krankenversicherers zu. Alle am
Wohnort der Versicherten tätigen Krankenversicherer sind verpflichtet,
Antragsteller und Antragstellerinnen per 1. Juli 2004 vorbehaltlos und
unabhängig von deren Gesundheitszustand und Alter in die Grundversicherung
aufzunehmen. Eine Kündigung des Versicherungsverhältnisses bei der Accorda
ist nicht nötig. Den Grundversicherten droht keine Versicherungslücke:
Versicherte, die nicht aus eigenem Antrieb ihren Beitritt zu einem anderen
Versicherer erklären, sind ab dem 1. Juli 2004 bei der CSS versichert.

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN

Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:

Bundesamt für Gesundheit, Daniel Wiedmer 031/322 95 05