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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Hüftsonographie: Kassenpflicht geregelt


Die Krankenversicherer übernehmen die Kosten für Hüftuntersuchungen von
Neugeborenen weiterhin. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat
eine entsprechende Verordnung erlassen. Die neue Regelung gibt dem
Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient ein grösseres Gewicht.

Ende Juni läuft die befristete Regelung der
Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) von 1995 über das sonographische
Hüftscreening aus. Da diese Untersuchung als diagnostische Massnahme
unbestritten ist, wird das EDI die Hüftsonographie ab 1. Juli 2004  unter
dem Titel diagnostische Massnahmen in die KLV aufnehmen.

Damit wird der aktuellen Praxis Rechnung getragen: Es liegt in der
Verantwortung des Arztes/der Ärztin, bei Notwendigkeit eine Hüftsonographie
anzuordnen. Eine Zunahme der Zahl der Hüftsonographien und damit eine
Kostensteigerung sind mit dieser Neuregelung nicht zu erwarten.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN

Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:

Bundesamt für Gesundheit, Thomas Zeltner, Direktor, Tel. 031 322 95 05