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Gruenes Licht fuer das Vernehmlassungsverfahren zur jaehrlichen MWST-Abrechnung


MEDIENMITTEILUNG

Grünes Licht für das Vernehmlassungsverfahren zur jährlichen MWST-Abrechnung

14. Jun 2004 (EFD) Die Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) hat die
Möglichkeiten zur Einführung der jährlichen Abrechung bei der
Mehrwertsteuer umfassend untersucht. Drei mögliche Varianten wurden
erarbeitet. Sie unterscheiden sich vor allem durch die Anzahl der
betroffenen Steuerzahler sowie dadurch, ob Akontozahlungen vorgesehen
sind oder nicht. Der Bundesrat hat von den Vorschlägen am Montag 7. Juni
Kenntnis genommen und diese zur Vernehmlassung freigegeben. Da die
Einführung der jährlichen Abrechnung mehr Nachteile als Vorteile bringen
würde empfiehlt er, von dieser zu Gunsten einer generellen Vereinfachung
des Mehrwertsteuersystems abzusehen.

Am 24. März 2000 hatte Nationalrat Ruedi Lustenberger (CVP/LU) eine
Motion eingereicht, mit welcher die Einführung der jährlichen
MWST-Abrechnung verlangt wird. Die Motion wurde von beiden Räten
überwiesen. In der Zwischenzeit hat die ESTV die Möglichkeiten für eine
jährliche Abrechnung umfassend untersucht und drei mögliche Varianten
erarbeitet. Diese können erst mit dem neuen EDV-System eingeführt
werden, welches der ESTV frühestens ab 2006 zur Verfügung stehen wird.
Die drei Varianten zeichnen sich durch folgende Merkmale aus:

Variante 1:

- Umsatzlimite: 2 Millionen Franken

- Potenzielle Anwender: 240'000

- Unterstellungserklärung

- Vierteljährliche Akontozahlungen

- ESTV berechnet Höhe der Akontozahlungen

- Mehreinnahmen für den Bund im ersten Jahr: 130 Mio. Franken

Variante 2:

- Umsatzlimite: 150'000 Franken

- Potenzielle Anwender: 60'000

- Unterstellungserklärung

- Keine Akontozahlungen

- Kein Verzugszins auf der Jahressteuer

- Mindereinnahmen für den Bund im ersten Jahr: 55 Mio. Franken

Variante 3:

- Umsatzlimite: 500'000 Franken

- Potenzielle Anwender: 160'000

- Unterstellungserklärung

- Keine Akontozahlungen

- Zuschlag von 2,5% auf dem Steuerbetrag per Ende Jahr

- Mindereinnahmen für den Bund im ersten Jahr: 450 Mio. Franken

Nähere Abklärungen haben ergeben, dass eine jährliche Abrechnung nicht
die erhofften Vereinfachungen bringt. Denn der administrative Aufwand
liegt nicht im Ausfüllen der Abrechungsformulare, sondern in der
Komplexität des Mehrwertsteuersystems begründet. Ein System ohne
Akontozahlungen würde den Steuerzahlern und der ESTV zwar gewisse
administrative Entlastungen bringen. Auf der andern Seite jedoch ergäben
sich im Einführungsjahr bzw. in den ersten Jahren nach Einführung einer
jährlichen Abrechnungsmethode grosse Steuer- und Zinsausfälle. Da bei
der ESTV in der Einführungsphase zudem eine grosse Zahl von Anträgen zu
behandeln wären, würden bei Anwendung der Varianten 1 und 3 die
personellen Auswirkungen ins Gewicht fallen. Auch wäre bei der Variante
1 damit zu rechnen, dass in vielen Fällen die Höhe der von der ESTV
festgesetzten Akontozahlungen bestritten würde, was entsprechend hohen
administrativen Aufwand zur Folge hätte.

Nach Auffassung des Bundesrates überwiegen die Nachteile einer
Einführung der jährlichen Abrechnung gegenüber den Vorteilen klar. Er
empfiehlt daher, die jährliche Abrechnung nicht weiter zu verfolgen und
stattdessen eine generelle Vereinfachung des Mehrwertsteuersystems
anzustreben, wie er dies bereits in seinem Bericht vom 16. Juni 2003
über Massnahmen des Bundes zur administrativen Entlastung in den
Unternehmen dargelegt hat. Im Hinblick auf eine Revision des
Mehrwertsteuergesetzes sollen unechte Befreiungen und andere vom Gesetz
herrührende Komplikationen in der Veranlagung auf ihre Berechtigung hin
überprüft werden. Parallel dazu ist auch das nachgelagerte Recht auf
Vereinfachungsmöglichkeiten zu durchforsten. Diese Abklärungen sind Teil
einer Standortbestimmung zur Mehrwertsteuer. Es ist vorgesehen, diese
bis Ende des laufenden Jahres abzuschliessen.

Auskunft für Medienschaffende:
Heinz Keller, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 325 77 40

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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