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Bundesrat schickt CO2-Abgabe in die Vernehmlassung

Medienmitteilung

Bundesrat schickt CO2-Abgabe in die Vernehmlassung

Der Bundesrat will die vom Gesetz vorgeschriebenen klimapolitischen Ziele
mit zusätzlichen Massnahmen erreichen. Er will im Vernehmlassungsverfahren
vier mögliche Varianten unterbreiten. Drei davon enthalten eine CO2-Abgabe,
eine umfasst einen freiwilligen Klimarappen auf Treibstoffen. An seiner
Aussprache hat der Bundesrat beschlossen, die ausgearbeiteten Varianten im
Herbst in die Vernehmlassung zu schicken. Welche Lösung er dem Parlament
konkret vorschlagen wird, wird er vom Ergebnis der Vernehmlassung, aber auch
von der Vorgehensweise in anderen europäischen Ländern sowie der
Konkurrenzsituation der einheimischen Wirtschaft abhängig machen. Die
definitiven Entscheide wird er nach Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse
fällen.

Die Klimaexperten erwarten bis Ende dieses Jahrhunderts eine globale
Erwärmung zwischen 1,4 und 5,8 Grad Celsius. Diese ist nach heutigem
Wissenstand vor allem auf den massiven Anstieg der Treibhausgase (insbes.
CO2) zurückzuführen. Sie führt auch bei uns sehr wahrscheinlich zu
häufigeren Extremereignissen wie Hitzetage und starken Niederschlägen. In
der Schweiz dürften sich die durch Rutschungen und Überschwemmungen
bedrohten Flächen ausweiten.

Zur Eindämmung der Klimaerwärmung wurde 1997 von der internationalen
Staatengemeinschaft das so genannte Kyoto-Protokoll ausgehandelt. Es wurde
auch von der Schweiz ratifiziert und verlangt für die Periode 2008 bis 2012
gegenüber 1990 die Reduktion der Treibhausgase um acht Prozent. Kernstück
für die Umsetzung der Klimapolitik in der Schweiz ist das vom Parlament
beschlossene CO2-Gesetz.

Die neusten CO2-Perspektiven zeigen, dass die bisher in der Schweiz
getroffenen Massnahmen nicht genügen, um die Ziele des CO2-Gesetzes bis im
Jahr 2010 zu erreichen: Ohne weitere Massnahmen dürften die CO2-Emissionen
bis 2010 gegenüber 1990 gesamthaft nur um 3,8 Prozent sinken statt um 10
Prozent, wie es das CO2-Gesetz verlangt. Die Ziellücken sind bei Treib- und
Brennstoffen immer noch gross (siehe Faktenblatt 1). Laut Gesetz muss der
Bundesrat die CO2-Abgabe einführen, wenn die klimapolitischen Ziele nicht
erreicht werden können. Dabei hat das Parlament die Abgabesätze zu
genehmigen.

Der Bundesrat würdigte die freiwilligen Anstrengungen der Wirtschaft die
CO2-Emissionen zu reduzieren. In Zielvereinbarungen mit dem UVEK haben sich
bereits mehr als 600 Unternehmen verpflichtet. Davon wollen sich 300 von
einer späteren Abgabe befreien. Er stellte fest, dass sich allein mit diesen
Massnahmen der Auftrag des Gesetzes nicht erfüllt werden kann.

Der Bundesrat sieht deshalb Handlungsbedarf. In einer Vernehmlassung, die im
Herbst gestartet werden soll, will er die Tragfähigkeit verschiedener
Varianten mit einer CO2-Abgabe sowie eines Klimarappens auf Treibstoffen
ausloten. Mit ein Grund für die Erhebung einer CO2-Abgabe sind die von der
Wirtschaft erbrachten Vorleistungen. Nur mit einer CO2-Abgabe kann
verhindert werden, dass jene Unternehmen bestraft werden, die bereits
freiwillig Massnahmen gegen den CO2-Ausstoss getroffen haben. Zur Diskussion
stehen folgende Varianten:

1.      CO2-Abgabe auf Brenn- und Treibstoffen. Als Abgabehöhe sind bei den
Brennstoffen umgerechnet auf Heizöl "Extraleicht" rund 9 Rappen pro Liter
vorgesehen. Auf Treibstoffen werden in einer ersten Stufe 15 Rappen pro
Liter erhoben und später auf 20 bis 30 Rappen pro Liter erhöht.

2.      Moderate CO2-Abgabe auf Brenn- und Treibstoffen, wobei ein Teil der
Erträge für den Zukauf von Zertifikaten im Ausland verwendet wird. Der
Abgabesatz auf Treibstoffen würde auf 15 (statt 30 Rappen wie bei Variante
1) beschränkt. Die Teilzweckbindung würde eine Revision des CO2-Gesetzes
bedingen.

3.      Einführung einer CO2-Abgabe auf Brennstoffen von umgerechnet auf
Heizöl "Extraleicht" rund 9 Rappen pro Liter. Bei den Treibstoffen soll dem
Klimarappen als freiwilliger Massnahmen eine Chance eingeräumt werden. Die
CO2-Abgabe bleibt jedoch auch hier eine Option, falls der Klimarappen nicht
die erforderliche Wirkung zeigt.

4.      Einführung eines Klimarappens auf Treibstoffen. Mit den Einnahmen
sollen Massnahmen im Brenn- und Treibstoffbereich finanziert werden. Auf
eine CO2-Abgabe wird vorläufig verzichtet und stattdessen auf die
freiwillige Massnahme des Klimarappens gesetzt. Die CO2-Abgabe bleibt eine
Option, falls dieser nicht die erforderliche Wirkung zeigt.

Bei der CO2-Abgabe handelt es sich um keine Steuer, sondern um eine
Lenkungsabgabe, deren Erträge an die Bevölkerung und die Wirtschaft
zurückfliessen. Hingegen ist der Klimarappen eine freiwillige Massnahme,
deren Erträge für die Förderung von energieeffizienten und -sparenden
Massnahmen und für den Erwerb von Zertifikaten aus dem Ausland verwendet
werden.

Der Bundesrat hat das UVEK beauftragt, eine entsprechende Vorlage
auszuarbeiten und im Herbst in die Vernehmlassung zu geben. Insbesondere
sollen die finanz-, wirtschafts- und klimapolitischen Auswirkungen der
verschiedenen Varianten dargelegt werden. Nach Vorliegen der
Vernehmlassungsresultate wird der Bundesrat das weitere Vorgehen festlegen.

Anrechnung von Massnahmen im Ausland

Ob mit oder ohne Klimarappen: Das CO2-Gesetz gibt dem Bundesrat die
Kompetenz, auch Reduktionsmassnahmen im Ausland an die Reduktionsziele
anrechnen zu lassen. Der Bundesrat will davon Gebrauch machen und die
Rahmenbedingungen in einer Verordnung festlegen. Folgende Punkte sind darin
im Detail festzulegen:

·         Anforderungen an Qualität und Nachweis von Massnahmen zur
CO2-Reduktion im Ausland;

·         Umfang der Anrechnung von Massnahmen im Ausland ("Supplementarität
");

·         Umfang der Anrechnung von Brennstoffmassnahmen an das
Treibstoffziel.

Diese Verordnung über die Anrechnung an die CO2-Ziele soll vom Bundesrat
gleichzeitig mit dem Variantenentscheid verabschiedet werden.

Bern, 11. Juni 2004

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Presse- und Informationsdienst