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Bundesrat legt weiteres Vorgehen zur Bereinigung von Voranschlag und Finanzplan fest


MEDIENMITTEILUNG

Bundesrat legt weiteres Vorgehen zur Bereinigung von Voranschlag und
Finanzplan fest

11. Jun 2004 (EFD) Der Bundesrat hat sich an seiner Klausursitzung vom
10. und 11. Juni über den Stand der Budget- und Finanzplaneingaben
orientieren lassen und das weitere Vorgehen festgelegt. Er will alles
daran setzen, 2005 einen schuldenbremsekonformen Voranschlag vorzulegen
und die strukturellen Defizite bis zum Jahr 2007 zu beseitigen. Unter
Berücksichtigung neuer Einnahmenschätzungen, neuer Ausgabenbeschlüsse
(Prämienverbilligung in der Krankenversicherung), der Budget- und
Finanzplaneingaben der Departemente sowie der Abstimmungsresultate vom
16. Mai 2004 verbleibt ein Bereinigungsbedarf für das Budget 2005 von
1,1 Milliarden Franken (Finanzplan 2006: 1,5 Mrd, 2007: 1,8 Mrd).

Am 5. März hat der Bundesrat im Rahmen der Weisungen für den Voranschlag
und den Finanzplan beschlossen, die Ausgaben im Voranschlag 2005
gegenüber dem Legislaturfinanzplan um 800 Millionen Franken zu kürzen.
Gleichzeitig erklärte er den Legislaturfinanzplan für die
Finanzplaneingaben zur maximal zulässigen Ausgabengrenze. Ausgehend von
diesen Vorgaben befasste er sich nun mit den notwendigen
Bereinigungsmassnahmen für den Voranschlag 2005 und den Finanzplan
2006-2008.

Für den Voranschlag 2005 sind die Departemente zunächst angewiesen
worden, ihre Überschreitungen der Ausgabenplafonds durch
departementsinterne Bereinigungsmassnahmen aufzufangen. Sodann soll die
Tabaksteuer noch in diesem Jahr um 50 Rappen/Paket erhöht werden. Auf
der Einnahmenseite soll auch eine Erhöhung der Alkoholsteuer um 6
Franken/Liter per 1. Januar 2005 geprüft werden; diese würde den
Haushalt aber erst ab 2006 um rund 55 Millionen entlasten. Einsparungen
in der Höhe von rund 250 Millionen sollen im weiteren im
Funktionsbereich der Verwaltung (Personal- und Sachausgaben) erzielt
werden. Zur Diskussion steht unter anderem die Ausrichtung einer
einmaligen Einsatzprämie an das Personal anstelle eines
Teuerungsausgleichs. Ebenso ist vorgesehen, die Personal- und
Sachausgaben mit Kreditsperren zu belegen. Im Transferbereich beschloss
der Bundesrat schliesslich Entlastungsmassnahmen im Umfang von rund 600
Millionen. Alle Departemente müssen dazu einen Beitrag leisten. Sie
haben den Auftrag erhalten, die vom EFD unterbreiteten
Massnahmenvorschläge zu bereinigen, allenfalls auch zu ergänzen oder zu
ersetzen. Am 30. Juni will der Bundesrat dazu die definitiven Beschlüsse
fassen.

Für die Finanzplanjahre hält der Bundesrat an seiner bereits in der
Legislaturplanung geäusserten Absicht fest, bis im Herbst dieses Jahres
ein weiteres Entlastungsprogramm auszuarbeiten (EP 04). Insgesamt soll
der Haushalt 2006 mit gezielten Kürzungen im Tranferbereich in der Höhe
von rund 1000 Millionen entlastet werden, 2007 soll dieser Betrag auf
rund 1400 Millionen ansteigen. Die Departemente haben dazu den Auftrag
erhalten, die inhaltlichen Konturen der in Frage kommenden
Bereinigungsmassnahmen so weit zu bereinigen, dass nach den Sommerferien
Konsultationen mit den Kantonen und Sozialpartnern durchgeführt werden
können. Für das EP 04 sind auch vereinzelte Gesetzesänderungen vorgesehen.

Systematische Aufgabenverzichtsplanung

Zur Entlastung des Haushaltes in den Finanzplanjahren soll auch eine
systematische Aufgabenverzichtsplanung (AVP) beitragen. Sie ist
inhaltlich auf das EP 04 abgestimmt, folgt jedoch einem eigenen
Fahrplan. Mit der AVP soll nach "kleinen" Aufgabenverzichten im
Mikrobereich der Verwaltung gesucht werden. Es geht insbesondere darum,
den Verwaltungsapparat zu straffen und die Prioritäten bei der
Aufgabenerfüllung zu überprüfen. Die AVP nimmt deshalb die
Funktionsausgaben ins Visier (Personal- und Sachausgaben,
Investitionsgüter). Diese sollen bis 2008 um insgesamt 5 Prozent gekürzt
werden. Der Bundesrat hat jedem Departement eine entsprechende lineare
Sparvorgabe erteilt. Diese setzen in ihren Bereichen Prioritäten. Das
erste Drittel des Sparziels soll 2006 erreicht werden, das zweite
Drittel 2007 und der Rest 2008. Damit sollen bis 2008 knapp 200
Millionen gespart werden können. Grundsätzlich gilt die Vorgabe für alle
Bereiche der Bundesverwaltung. Ausgenommen von der AVP sind einzig die
nicht dem Bundesrat unterstellten Behörden (Parlamentsdienste,
Bundesgerichte, Finanzkontrolle) sowie das Bundesamt für Zivilluftfahrt,
dem soeben eine substanzielle Budgeterhöhung gewährt worden ist, und das
Vertretungsnetz im Ausland. Im Weiteren ist auch der
Verteidigungsbereich von der AVP ausgenommen. Anfang des kommenden
Jahres sollen die Departemente dem Bundesrat ihre Verzichtsmassnahmen
unterbreiten.

Die systematische Aufgabenverzichtsplanung führt im Personalbereich bis
Ende 2008 zu Einsparungen von 80 - 120 Mio Franken. Dies entspricht
einem Abbau von circa 1000 Stellen. Die Sparmassnahme erfolgt zusätzlich
zum Entlastungsprogramm 03, mit welchem bis Ende 2006 3,5 % der
Personalbezüge einzusparen sind, was circa 800 der derzeit rund 34'000
Stellen in der Bundesverwaltung entspricht. Vom Entlastungsprogramm 03
unabhängig hat im VBS der Abbau von 2'500 Stellen eingesetzt. Er ist
Teil der Departementsreform VBS und bis ins Jahr 2011 zu vollziehen. Der
Stellenabbau soll nach dem Willen des Bundesrats sozialverträglich und
möglichst ohne Entlassungen erfolgen.

Um dieses Ziel zu erreichen, müsste jede zweite in Zukunft vakant
werdende Stelle bundesintern besetzt werden. Die für den anstehenden
Stellenabbau erforderlichen Massnahmen wurden von einer
interdepartementalen Arbeitsgruppe unter Leitung des Eidg. Personalamts
erarbeitet. Die Personalverbände des Bundespersonals waren bei den
Arbeiten miteinbezogen. Die personalpolitischen Begleitmassnahmen sind
in der "Verordnung über die Stellen- und Personalbewirtschaftung im
Rahmen von Entlastungsprogrammen und Reorganisationen" geregelt, welche
der Bundesrat an seiner heute zu Ende gegangenen Klausursitzung
gutgeheissen hat. Die Verordnung tritt am 1. Juli 2004 in Kraft. Ihre
Gültigkeit ist bis Ende 2008 befristet.

Kennziffern und Eckwerte zum Haushalt siehe pdf-Version (170 kb)
http://www.efd.admin.ch/d/dok/medien/medienmitteilungen/2004/06/finanz.pdf

Auskunft für Medienschaffende:
Karl Schwaar, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 323 86 09 Peter
Hablützel, Eidg. Personalamt, Tel. 031 322 62 01

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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