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MWST: Aenderungen bei den Saldo- und Pauschalsteuersaetzen


MEDIENMITTEILUNG

MWST: Änderungen bei den Saldo- und Pauschalsteuersätzen

08. Jun 2004 (EFD) Die Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) hat die Saldo- und
Pauschalsteuersätze aller Branchen und Tätigkeiten neu berechnet. Als
Folge davon werden diverse Tätigkeiten auf den 1. Juli 2004 einem
anderen - in der Regel niedrigeren - Satz zugeteilt. Alle
Steuerpflichtigen, die eine solche Tätigkeit ausüben, können auf diesen
Zeitpunkt hin die Abrechnungsmethode wechseln.

Wer als Steuerpflichtiger jährlich nicht mehr als drei Millionen Franken
steuerbaren Umsatz erzielt und im gleichen Zeitraum höchstens 60'000
Franken Steuern zu bezahlen hat, kann gestützt auf Artikel 59 des
Mehrwertsteuergesetzes nach der Saldosteuersatzmethode abrechnen. Bei
dieser Methode ist die geschuldete Steuer durch Multiplikation des in
einer Abrechnungsperiode erzielten steuerbaren Gesamtumsatzes mit dem
von der ESTV bewilligten Saldosteuersatz zu ermitteln. Mit dem
Saldosteuersatz sind alle Vorsteuern im Sinne einer Pauschale abgegolten.

Die ESTV hat die Zuteilung aller Tätigkeiten zu den bestehenden sieben
Saldosteuersätzen gestützt auf Erhebungen bei Kontrollen eingehend
überprüft. Dabei hat sich gezeigt, dass für diverse Tätigkeiten ein
neuer - in aller Regel niedrigerer - Saldosteuersatz gerechtfertigt ist.
Die ESTV hat ausserdem die Broschüre "Saldosteuersätze" überarbeitet.
Diese Änderungen treten auf den 1. Juli 2004 in Kraft.

Wer eine Tätigkeit ausübt, deren Saldosteuersatz herauf- oder
herabgesetzt wird, kann auf den 1. Juli 2004 die Abrechnungsmethode
wechseln. Auf Wunsch lässt die ESTV auch einen Wechsel per 1. Januar
2005 zu.

Für Steuerpflichtige aus Gemeinwesen und verwandten Bereichen, bei denen
nicht die Saldo-, sondern die Pauschalsteuersätze zur Anwendung kommen,
gelten die gleichen Bedingungen für einen Wechsel der Abrechnungsmethode.

Die ESTV wird alle vierteljährlich oder halbjährlich abrechnenden
Steuerpflichtigen im Verlaufe des Juni 2004 über die Änderungen bei den
Saldo- und Pauschalsteuersätzen orientieren. Zu diesem Zweck werden dem
Abrechnungsformular für das 2. Quartal resp. das 1. Halbjahr 2004 die
neue Broschüre "Saldosteuersätze" und ein Informationsschreiben
betreffend Vorgehen beim Wechsel der Abrechnungsmethode beigelegt.

Auskunft für Medienschaffende:
Charles Vonlanthen, Eidg. Steuerverwaltung, Tel.: 031 325 77 22

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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