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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Bern, 07.06.2004. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement beauftragt, eine zweite Vernehmlassung zum Vorentwurf für eine Teilrevision des Patentgesetzes durchzuführen.

Die Revisionsvorlage beinhaltet sechs verschiedene Teilaspekte. Als Schwerpunkt verfolgt sie das Ziel, einen ausgewogenen Patentschutz für Innovationen auf dem Gebiet der Biotechnologie zu gewährleisten.

Der Bundesrat hat wiederholt bekräftigt, dass die Schweiz die Chancen nutzen müsse, welche die Biotechnologie z.B. im Umweltschutz oder in der Medizin verspricht. Ein wirksamer Patentschutz ist ein Schlüsselfaktor für die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der entsprechenden Branche in der Schweiz. Er schafft einen wesentlichen Anreiz für Investitionen in die oft aufwändige und teuere Forschung und Entwicklung auf diesen Gebieten (z.B. von Heilmitteln für Krankheiten wie AIDS, Krebs, Parkinson oder Alzheimer). Der Bundesrat bejahte deshalb stets, wenn auch nicht uneingeschränkt, die bereits heute bestehende Möglichkeit, biotechnologische Erfindungen durch Patente zu schützen.

Im Jahre 2002 erhielt die Öffentlichkeit bereits Gelegenheit zur Stellungnahme zur Vorlage, mit welcher das Patentgesetz u.a. an die EU-Biotechnologie-Richtlinie angeglichen werden soll. Das Vernehmlassungsergebnis liess es als sinnvoll erscheinen, vor Ausarbeitung einer Gesetzesbotschaft der Diskussion aufgrund der hohen Technizität und Komplexität der Thematik noch mehr Zeit einzuräumen. Die Analyse der Vernehmlassungsergebnisse und des anschliessenden Dialogs führte zu einer teilweisen Überarbeitung der Revisionsvorlage.

Gegenüber dem ersten Vernehmlassungsentwurf wurden insbesondere folgende
Änderungen vorgenommen:

-        Offenlegung der Quelle von genetischen Ressourcen und traditionellem Wissen, auf denen die Erfindung beruht, in der Patentanmeldung.

-        Veröffentlichung aller Patentgesuche und Einführung eines kostengünstigen, jedermann zugänglichen Einspruchsverfahrens, in welchem der mögliche Verstoss der Verwertung der Erfindung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten überprüft werden kann.

-        Begrenzung des Schutzumfangs für Patente, die eine Gensequenz zum Gegen-
stand haben, auf den konkret offenbarten Zweck der gemachten Erfindung zur Vermeidung von befürchteten Forschungshemmnissen.

-        Ausweitung der Handlungen, die von der Wirkung eines Patents ausgeschlossen sind; u.a. ist ein breites, vertraglich nicht einschränkbares Forschungsprivileg vorgesehen sowie die Freistellung von Erfindungen zu Unterrichtszwecken oder zum Zwecke der Züchtung neuer Pflanzensorten.

Die Revision sieht zudem die Möglichkeit von Zwangslizenzen vor für den Export patentgeschützter pharmazeutischer Produkte in Entwicklungsländer, deren Bevölkerung unter schweren Gesundheitsproblemen leidet, und die selbst über keine ausreichenden Produktionskapazitäten verfügen. Schliesslich bezweckt die Revision die Ratifizierung von drei internationalen Übereinkommen sowie Gesetzesanpassungen an verschiedene neuere nationale und internationale Entwicklungen.

Der Bundesrat ist überzeugt, mit den vorgeschlagenen Massnahmen die vielfältigen Interessen von Gesellschaft, Ethik, Forschung und Wirtschaft an einem ausgewogenen Patentschutz bestmöglich zu berücksichtigen.

Die Vernehmlassung ist breit angelegt und dauert vier Monate. Vernehmlassungs-ende ist der 31. Oktober 2004. Die Vernehmlassungsunterlagen können beim Eidg. Institut für Geistiges Eigentum, 3003 Bern, oder direkt unter http://www.ige.ch/D/jurinfo/j100.shtm bezogen werden. Dort finden sich auch weiterführende Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen.

 

 

Weitere Auskünfte:

Felix Addor, Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum,

Tel. 031 322 48 02