Bern, 07.06.2004. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung das Eidgenössische Justiz- und
Polizeidepartement beauftragt, eine zweite Vernehmlassung zum Vorentwurf für
eine Teilrevision des Patentgesetzes durchzuführen.
Die Revisionsvorlage
beinhaltet sechs verschiedene Teilaspekte. Als Schwerpunkt verfolgt sie das
Ziel, einen ausgewogenen Patentschutz für Innovationen auf dem Gebiet der
Biotechnologie zu gewährleisten.
Der Bundesrat hat wiederholt
bekräftigt, dass die Schweiz die Chancen nutzen müsse, welche die Biotechnologie
z.B. im Umweltschutz oder in der Medizin verspricht. Ein wirksamer Patentschutz
ist ein Schlüsselfaktor für die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der
entsprechenden Branche in der Schweiz. Er schafft einen wesentlichen Anreiz für
Investitionen in die oft aufwändige und teuere Forschung und Entwicklung auf
diesen Gebieten (z.B. von Heilmitteln für Krankheiten wie AIDS, Krebs, Parkinson
oder Alzheimer). Der Bundesrat bejahte deshalb stets, wenn auch nicht
uneingeschränkt, die bereits heute bestehende Möglichkeit, biotechnologische
Erfindungen durch Patente zu schützen.
Im Jahre 2002 erhielt die Öffentlichkeit bereits Gelegenheit zur Stellungnahme zur Vorlage, mit welcher das Patentgesetz u.a. an die EU-Biotechnologie-Richtlinie angeglichen werden soll. Das Vernehmlassungsergebnis liess es als sinnvoll erscheinen, vor Ausarbeitung einer Gesetzesbotschaft der Diskussion aufgrund der hohen Technizität und Komplexität der Thematik noch mehr Zeit einzuräumen. Die Analyse der Vernehmlassungsergebnisse und des anschliessenden Dialogs führte zu einer teilweisen Überarbeitung der Revisionsvorlage.
Gegenüber
dem ersten Vernehmlassungsentwurf wurden insbesondere folgende
Änderungen
vorgenommen:
-
Offenlegung der Quelle von
genetischen Ressourcen und traditionellem Wissen, auf denen die Erfindung
beruht, in der Patentanmeldung.
- Veröffentlichung aller Patentgesuche und Einführung eines kostengünstigen, jedermann zugänglichen Einspruchsverfahrens, in welchem der mögliche Verstoss der Verwertung der Erfindung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten überprüft werden kann.
-
Begrenzung des Schutzumfangs für
Patente, die eine Gensequenz zum Gegen-
stand haben, auf den konkret
offenbarten Zweck der gemachten Erfindung zur Vermeidung von befürchteten
Forschungshemmnissen.
- Ausweitung der Handlungen, die von der Wirkung eines Patents ausgeschlossen sind; u.a. ist ein breites, vertraglich nicht einschränkbares Forschungsprivileg vorgesehen sowie die Freistellung von Erfindungen zu Unterrichtszwecken oder zum Zwecke der Züchtung neuer Pflanzensorten.
Die
Revision sieht zudem die Möglichkeit von Zwangslizenzen vor für den Export
patentgeschützter pharmazeutischer Produkte in Entwicklungsländer, deren
Bevölkerung unter schweren Gesundheitsproblemen leidet, und die selbst über
keine ausreichenden Produktionskapazitäten verfügen. Schliesslich bezweckt die
Revision die Ratifizierung von drei internationalen Übereinkommen sowie
Gesetzesanpassungen an verschiedene neuere nationale und internationale
Entwicklungen.
Der Bundesrat ist überzeugt, mit den vorgeschlagenen Massnahmen die vielfältigen Interessen von Gesellschaft, Ethik, Forschung und Wirtschaft an einem ausgewogenen Patentschutz bestmöglich zu berücksichtigen.
Die
Vernehmlassung ist breit angelegt und dauert vier Monate. Vernehmlassungs-ende
ist der 31. Oktober 2004. Die Vernehmlassungsunterlagen können beim Eidg.
Institut für Geistiges Eigentum, 3003 Bern, oder direkt unter
http://www.ige.ch/D/jur
Weitere
Auskünfte:
Felix Addor, Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum,
Tel. 031 322 48 02