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Bundesrat unterzeichnet das Europäische Tiertransport-Übereinkommen

Bundesrat unterzeichnet das Europäische Tiertransport-Übereinkommen

Der Bundesrat hat beschlossen, das Europäische Übereinkommen vom 6.
November 2003 über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport
zu unterzeichnen und empfiehlt dem Parlament in seiner Botschaft die
Ratifikation. Das unter dem Vorsitz der Schweiz ausgehandelte Abkommen
verbessert den Tierschutz auf internationalen Transporten.

Das Übereinkommen des Europarates ersetzt jenes aus dem Jahr 1968. Es
legt die wesentlichen Grundsätze beim Transport von Wirbeltieren fest.
So wird eine Ausbildung für Betreuer auf Tiertransporten
vorgeschrieben, die Bewilligung der Transporteure im Hinblick auf ihre
Identifikation wird geregelt und Vorgaben zur Beschaffenheit und
Konstruktion der Transportmittel werden definiert. Das Übereinkommen
regelt das Verladen und Ausladen, den Umgang mit Tieren sowie weitere
Transportpraktiken. Es ist anwendbar auf den grenzüberschreitenden
Transport auf der Schiene, der Strasse sowie auf dem Wasser- und
Luftweg. Das Übereinkommen sieht die Erarbeitung von technischen
Protokollen vor: Ausdrücklich genannt werden ein Protokoll mit Vorgaben
zum Platzangebot (Bodenfläche, Höhe) für die Tiere, und eines, das die
Intervalle bestimmt, in denen die Tiere getränkt und gefüttert werden
bzw. eine Ruhepause erhalten. Diese Protokolle werden zur Zeit
erarbeitet.
Das Übereinkommen ist unter schweizerischem Vorsitz in den Jahren 1996
bis 2002 von den Vertreterinnen und Vertretern der Vertragsstaaten des
Europarates, der EU und von Nichtregierungsorganisationen ausgearbeitet
worden. Es ist bisher von 13 Staaten unterzeichnet und von zwei Staaten
ratifiziert worden. Damit es für die Schweiz in Kraft treten kann, muss
es noch vom Parlament genehmigt werden.

Die zugehörige Botschaft des Bundesrates finden Sie unter:
www.bvet.admin.ch>Tierschutz>Gesetzgebung.

Jacques Merminod,
 Dr. med. vet.,
 Bundesamt für Veterinärwesen,
 Bereich Recht,
 Tel. 031 323 85 11