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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Anpassung lebensmittelrechtlicher Bestimmungen

Der Bundesrat hat heute die Revision einiger Bestimmungen der
Lebensmittelverordnung verabschiedet. Gleichzeitig nimmt das Eidgenössische
Departement des Innern entsprechende Änderungen an zwei
Departementsverordnungen vor.

Mit dieser Teilrevision der Lebensmittelverordnung wurden dringliche
Anpassungen an internationale Bestimmungen (EU) oder an die Gegebenheiten
des Marktes vorgenommen. So wurden die Bezeichnung von Teigwaren mit Eiern
neu geregelt, Mischungen aus Glucose- und Fructosesirup definiert, das
Verbot von Vanille in Konfitüren aufgehoben und der Stickstoffgehalt von
Bouillon neu bestimmt. Daneben wurden auch schweizerische Bestimmungen wie
die Anforderungen an Mischungen von Lebensmitteln neu geregelt und Fehler in
der Verordnung behoben.

Die Änderungen wurden keinem Vernehmlassungsverfahren unterzogen, da sie
politisch unbestritten sind und gemäss einer Umfrage von den
Konsumentenorganisationen, der Industrie und dem Handel begrüsst werden.

Die Anpassungen betreffen:

·        Lebensmittelverordnung

·        Verordnung des EDI über die in Lebensmitteln zulässigen
Zusatzstoffe

·        Nährwertverordnung des EDI

Die Verordnungen werden auf den 1. Juli 2004 in Kraft gesetzt.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN

Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:

Bundesamt für Gesundheit, Christoph Spinner, Tel. 031 322 95 05