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Vereinfachung und Harmonisierung der Zollverfahren


MEDIENMITTEILUNG

Vereinfachung und Harmonisierung der Zollverfahren

07. Jun 2004 (EFD) Der Bundesrat hat heute die Änderung des
internationalen Übereinkommens vom 18. Mai 1973 über die Vereinfachung
und Harmonisierung der Zollverfahren ratifiziert. Das entsprechende
Protokoll war von der Schweiz am 29. Juni 2000 unter dem Vorbehalt der
Paraphierung unterzeichnet worden.

Das 1976 vom Parlament verabschiedete Übereinkommen von 1973 bezweckt
die weltweite Vereinfachung und Harmonisierung der Zollverfahren sowie
die Förderung des internationalen Handels. Dem Übereinkommen sind 62
Vertragsparteien angeschlossen. Die Zunahme der internationalen
Transporte in den letzten 30 Jahren, der Quantensprung in der Informatik
sowie die Verschärfung des Wettbewerbs im internationalen Handel haben
eine Totalrevision des Übereinkommens nötig gemacht. Die Änderungen
betreffen unter anderem die Modernisierung bestehender Zollverfahren,
die Förderung von Risikomanagementtechniken, den Informatikeinsatz sowie
die Koordination zwischen den Zollverwaltungen.

Die Schweiz heisst die Revision des Übereinkommens als 33.
Vertragspartei gut.

Auskunft für Medienschaffende:
Georges-Henri Bauer, Eidg. Zollverwaltung, 031 322 67 17 Jean-Jacques
Amstutz, Eidg. Zollverwaltung, 031 322 65 32

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