Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Transparenz bei Entschaedigungen ausserparlamentarischer Kommissionen


MEDIENMITTEILUNG

Transparenz bei Entschädigungen ausserparlamentarischer Kommissionen

07. Jun 2004 (EFD) Die Entschädigungen von Mitgliedern
ausserparlamentarischer Kommissionen werden aus Gründen des
Datenschutzes nicht im Internet veröffentlicht. Dies geht aus einem
Bericht des Bundesrats an das Parlament hervor. Der Bundesrat ist jedoch
bereit, die Daten zuhanden der Finanzdelegation auf Wunsch
zusammenzustellen.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 7. Juni 2004 den Bericht an das
eidgenössische Parlament zum Postulat Bühlmann (01.3132 NR)
verabschiedet. Nationalrätin Bühlmann (GP LU) hatte den Bundesrat
aufgefordert, alle Entschädigungen von Präsidentinnen und Präsidenten
sowie Mitgliedern ausserparlamentarischer Kommissionen öffentlich zu
machen und die Liste im Internet zu publizieren. Rechtliche Abklärungen
haben ergeben, dass dies aus Gründen des Datenschutzes nicht möglich
ist. Die von Nationalrätin Bühlmann verlangte Transparenz wird jedoch
gegenüber den Mitgliedern der Finanzdelegation geschaffen.

Die im Bericht zitierten rechtlichen Gründe sind:

Das Datenschutzgesetz ermächtigt Bundesorgane nur dann zur Bekanntgabe
von Personendaten, wenn dafür eine Rechtsgrundlage besteht. Gegenwärtig
enthält weder die bundesrätliche Verordnung vom 3. Juni 1996 über
ausserparlamentarische Kommissionen sowie Leitungsorgane und
Vertretungen des Bundes, noch die Verordnung des Eidgenössischen
Finanzdepartements vom 12. Dezember 1996 über die Taggelder und die
Vergütungen der Mitglieder ausserparlamentarischer Kommissionen eine
solche Rechtsgrundlage.

Das Bundesgesetz vom 13. Dezember 2002 über die Bundesversammlung in
Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. Juni 1967 über die
Eidgenössische Finanzkontrolle sieht Folgendes vor: Dem Sekretär der
Finanzkommissionen und der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte
stehen die gleichen Befugnisse wie der Eidgenössischen Finanzkontrolle
zu in Bezug auf die Beschaffung der Dokumentation, das Einholen von
Auskünften, die Akteneinsichtnahme und die Beanspruchung der Amtshilfe.
Demzufolge kann das Eidgenössische Finanzdepartement auf Ersuchen der
Finanzdelegation die gewünschten Informationen in Form einer Tabelle
liefern; aus ihr sind dann die Präsidenten und Mitglieder aller
Kommissionen sowie allfällig ausgerichtete Pauschalentschädigungen
ersichtlich.

Auskunft für Medienschaffende:
Thierry Borel, Eidg. Personalamt, 031 322 62 11 Corinne Raschlé, Eidg.
Personalamt, 031 322 62 30

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch