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Abkommen mit Frankreich über Autobahnzusammenschluss bei Basel - St. Louis (F) genehmigt

MEDIENMITTEILUNG

Abkommen mit Frankreich über Autobahnzusammenschluss bei Basel - St. Louis
(F) genehmigt

Der Bundesrat hat heute ein Abkommen mit Frankreich über den
Autobahnzusammenschluss der A 2 und der französischen Autobahn A 35 zwischen
Basel und Saint-Louis (F) genehmigt. Da der bauliche Zusammenschluss der
beiden Autobahnen weitestgehend vollzogen ist, sind nur noch wenige offene
Punkte zu regeln.

Das Abkommen regelt hauptsächlich Finanzierungsfragen betreffend die
Strassenplattform. Abgesehen von der eigentlichen Fahrbahn, deren Kosten der
Gebietsstaat trägt, werden danach die Kosten für die übrigen Strassenanlagen
(Zufahrten zur Zollanlage) grundsätzlich hälftig geteilt. Da der Bau der
Zufahrt und des Halbanschlusses für die Zollanlage auf schweizerischem
Gebiet aus städtebaulichen und Umweltschutzgründen höhere Kosten verursacht,
wurde mit Frankreich ein Pauschalbeitrag vereinbart.

Der Autobahnzusammenschluss gehört zum schweizerischen
Nationalstrassenprogramm und dessen Finanzierung. Für die Tiefbauten der
Zollanlage übernimmt der Bund die Kosten zu 100%, diese werden vollständig
der Nationalstrassenrechnung belastet.

Bern, 7. Juni 2004

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Pressedienst

Auskünfte: Informationsdienst Bundesamt für Strassen, 031 324 14 91