Der Bundesrat heisst
das Fakultativprotokoll zur Anti-Folter-Konvention der UNO gut
Bern,
07.06.2004. Die Schweiz unterstützt die verstärkten internationalen Bestrebungen
im Kampf gegen die Folter. Der Bundesrat hat am Montag das Fakultativprotokoll
zur Anti-Folter-Konvention der UNO vom 18. Dezember 2002 gutgeheissen, das durch
Besuche unabhängiger Aufsichtsgremien den Schutz vor Folter erhöhen will.
Die
Schweiz hat sich als treibende Kraft für die Verabschiedung des
Fakultativprotokolls zur UNO-Konvention gegen Folter und andere grausame,
unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe eingesetzt. Dieses
Engagement entspricht der politischen Tradition der Schweiz, sich für die
Wahrung der Menschenrechte und für die Verhütung der Folter einzusetzen.
Unbeschränkter
Zugang zu Personen und Informationen
Das
Fakultativprotokoll will insbesondere durch Besuche und Kontrollen nationaler
und internationaler Gremien in Gefängnissen und Anstalten den Schutz vor Folter
verstärken. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, dem UN-Unterausschuss zur
Verhinderung von Folter unbeschränkten Zugang zu allen Orten, an denen Personen
die Freiheit entzogen ist, sowie zu allen bedeutsamen Informationen zu gewähren.
Nach seinem Besuch teilt der Unterausschuss seine vertraulichen Empfehlungen und
Bemerkungen dem Vertragsstaat mit.
Das
Fakultativprotokoll sieht ferner die Schaffung so genannter nationaler
Präventionsmechanismen vor, welche die gleichen Befugnisse wie der
Unterausschuss haben. Sie prüfen regelmässig, wie Personen behandelt werden,
denen die Freiheit entzogen ist, und veröffentlichen einen Jahresbericht. Sie
können den Behörden Empfehlungen unterbreiten sowie Vorschläge und Bemerkungen
zu Gesetzen oder Gesetzesentwürfen anbringen.
Kantone
für ein nationales Aufsichtsgremium
Die
innerstaatliche Umsetzung des Fakultativprotokolls betrifft primär die Kantone.
In einer Vernehmlassung sprachen sich letztes Jahr 24 Kantone grundsätzlich für
die Ratifizierung des Fakultativprotokolls und 20 Kantone für die Einrichtung
eines nationalen Aufsichtsgremiums aus. Die Ausgestaltung dieses Gremiums
(Bundes- oder Konkordatslösung) und die Frage einer allfälligen
Kostenbeteiligung des Bundes müssen noch geklärt werden. Das Bundesamt für
Justiz wird eine interdepartementale Arbeitsgruppe einsetzen, die unter Einbezug
der Kantone die innerstaatliche Umsetzung des Fakultativprotokolls vorbereiten
wird.
Instrumentarium
ergänzen
Die
Schweiz hat bereits zwei internationale Übereinkommen ratifiziert, die den
Schutz vor der Folter bezwecken:
·
Die
Anti-Folter-Konvention der UNO verpflichtet die Vertragsstaaten, regelmässig
einen Bericht vorzulegen, worin sie über Massnahmen zur Verwirklichung der
Freiheitsrechte, Fortschritte und Schwierigkeiten Rechenschaft ablegen. Die
Schweiz anerkennt zudem die Zuständigkeit des UN-Ausschusses gegen Folter,
Individualbeschwerden entgegenzunehmen und zu prüfen.
·
Die
Anti-Folter-Konvention des Europarates sieht in den Vertragsstaaten regelmässige
Besuche des Ausschusses zur Verhinderung von Folter vor. Wie die meisten anderen
Vertragsstaaten veröffentlicht die Schweiz - zusammen mit einer Stellungnahme
des Bundesrates - die Ergebnisse und Empfehlungen des
Ausschusses.
Das
Fakultativprotokoll ergänzt dieses Instrumentarium zur Verhütung der Folter. Um
Doppelspurigkeiten zu vermeiden, ist der UN-Unterausschuss verpflichtet, mit
anderen internationalen und regionalen Organisationen
zusammenzuarbeiten.
Weitere
Auskünfte:
Vizedirektor
Philippe Boillat, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 41
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