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Bericht zum vorzeitigen Ausstieg aus der Milchkontingentierung

Bericht zum vorzeitigen Ausstieg aus der Milchkontingentierung

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) macht einen Vorschlag, wie der
vorzeitige Ausstieg aus der Milchkontingentierung konkret umgesetzt
werden könnte. Bis Ende Juli können interessierte Kreise Stellung
nehmen. Voraussichtlich im Herbst 2004 soll dem Bundesrat eine
Verordnung über den Ausstieg aus der Milchkontingentierung unterbreitet
werden.

Im vergangenen Jahr hat das Parlament den Zeitplan für die Aufhebung
der Milch-kontingentierung im Landwirtschaftsgesetz verankert (Art.
36a). Danach können Produzentinnen und Produzenten bereits am 1. Mai
2006 aus der Kontingentierung aussteigen. Die Voraussetzungen, die dazu
erfüllt sein müssen, sowie die Anforderungen an die privat-rechtliche
Milchmengenregelung hat das BLW nun in Form eines Berichtes
veröffentlicht. Dieser enthält unter anderem einen Entwurf für eine
Verordnung über den Ausstieg aus der Milchkontingentierung und einen
erläuternden Kommentar dazu.

Der Bericht ist bereits im Vorfeld auf ausserordentlich grosses
Interesse gestossen. Weil die Regelung des Ausstiegs aus der
Milchkontingentierung für die schweizerische Milchwirtschaft von
grosser Bedeutung ist, sollen die interessierten Kreise die Gelegenheit
erhalten, sich mit dem Vorschlag auseinander zu setzen. Das BLW führt
deshalb eine Anhörung durch und nimmt bis Ende Juli 2004 Stellungnahmen
zum veröffentlichten Bericht entgegen. Für Ende Jahr wird dann ein
Beschluss der neuen Verordnung durch den Bundesrat angestrebt.

Der Bericht kann beim BLW bezogen oder unter
http://www.blw.admin.ch/dossiers/00979/index.html?langÞ eingesehen
werden.

Weiter hat das BLW die Weisungen zur Milchkontingentierungsverordnung
(MKV) ergänzt. Die Änderung steht in Zusammenhang mit der auf 1. Mai
2004 in die MKV eingefügten Bestimmung, mit welcher der Bundesrat den
Handel mit Milchkontingenten eingeschränkt hat.

Die Weisungen können ebenfalls beim BLW bezogen oder unter
http://www.blw.admin.ch/dossiers/00979/index.html?langÞ eingesehen
werden.

Jacques Chavaz,
 stellvertretender Direktor,
 031 322 25 02