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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Reexporte von EU-Waren

Reexporte von EU-Waren

Die EU wird auch nach dem 1. Juni 2004 auf die Erhebung von Zöllen auf
Re-Exporten von EU-Ursprungswaren aus der Schweiz - mit Ausnahme der
Agrarprodukte - verzichten. Das seco ist über Schwierigkeiten bei der
Anwendung dieser Regelung zu informieren.

Auf den 1. Juni 2004 wird die Neuinterpretation der EU bezüglich der
Wiederausfuhr von EU-Waren aus Ländern, mit denen Freihandelsabkommen
bestehen, in Kraft treten. Ab diesem Datum unterliegen diese Produkte
grundsätzlich den normalen Zollansätzen.

Am Gipfeltreffen vom 19. Mai 2004 wurde zwischen den Delegationen des
Bundesrates und der EU-Präsidentschaft vereinbart, dass diese
Neuinterpretation auf den Warenverkehr zwischen der Schweiz und der EU
nicht anwendbar ist. EU-Waren können somit nach wie vor zollfrei in die
EU reexportiert werden. Von dieser Regelung ausgeschlossen sind wie
bisher Wiederausfuhren von Agrarprodukten.

Sollten ab 1. Juni 2004 bei der Anwendung dieser Regelung wider
Erwarten Schwierigkeiten auftreten, bitten wir, die zuständigen Dienste
des seco umgehend zu informieren.

Staatssekretariat für Wirtschaft
Kommunikation

Rita Baldegger
 Leiterin Kommunikation
 Tel. +41 (0)31 323 37 90

 Urs Jaun
 Internationaler Warenverkehr
 Tel. +41 (0)31 323 11 22

 Jürg Niklaus
 Internationaler Warenverkehr
 Tel. +41 (0)31 322 22 37