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Verlängerung der Armeeeinsätze zugunsten der zivilen Behörden bis 2007 beantragt

3003 Bern, 27. Mai 2004

Medieninformation

Verlängerung der Armeeeinsätze zugunsten der zivilen Behörden bis 2007
beantragt

Der Bundesrat hat am Mittwoch entschieden, der Bundesversammlung die
Verlängerung der subsidiären Armeeeinsätze zugunsten der zivilen Behörden in
den Bereichen Botschaftsschutz, Grenzschutz sowie Luftsicherheit zu
beantragen.

Im Bundesratsbeschluss geht es um die folgenden drei laufenden
Armee-Einsätze zur Unterstützung der zivilen Behörden im Bereich der inneren
Sicherheit:

1. Assistenzdiensteinsatz der Armee zum Schutz ausländischer Vertretungen
beziehungsweise völkerrechtlich geschützter Niederlassungen (AMBA CENTRO);
2. Einsatz der Armee zur Verstärkung des Grenzwachtkorps (LITHOS);
3. Einsatz der Armee zur Unterstützung des Bundessicherheitsdienstes und des
Bundesamtes für Zivilluftfahrt im Bereich der Sicherheitsmassnahmen im
Luftverkehr (TIGER/FOX).

Gemäss den neu geltenden Rechtsgrundlagen der Armee wird das militärische
Personal in den Einsätzen LITHOS und TIGER/FOX ab dem 1. Juli 2004 im
Assistenzdienst eingesetzt.

Da sich die Bedrohungslage nicht verändert hat und eine Abnahme der
Gefährdung nicht absehbar ist, bleibt die Unterstützung der zivilen Behörden
durch die Armee im Assistenzdienst weiterhin notwendig.

Die Einsätze dauern länger als drei Wochen, weshalb sie der
Bundesversammlung zur Genehmigung unterbreitet werden müssen. Der Bundesrat
schlägt eine Verlängerung der Einsätze für die Dauer der laufenden
Legislaturperiode, das heisst bis am 31. Dezember 2007, vor.

Die drei Aufträge an die Armee zur subsidiären Unterstützung der zivilen
Behörden gelten implizit solange, bis das Personal die zivilen Behörden zur
Erfüllung der Sicherheitsaufgaben ausreicht oder bis sich die
Sicherheitslage entspannt hat. Da die drei Einsätze inhaltlich
zusammenhängen, hat der Bundesrat sie in einer einzigen Sammelbotschaft
zusammengefasst. Auf diese Weise müssen die Kommissionen und das Parlament
nicht jedes Jahr über jede Vorlage einzeln befinden.

Bei Wegfall der rechtlichen Voraussetzungen beziehungsweise der Bedrohung
wird der Bundesrat den betreffenden laufenden Assistenzdiensteinsatz oder
gegebenenfalls alle drei Einsätze beenden.

In personeller und finanzieller Hinsicht ergeben sich durch die beantragten
Verlängerungen keine Veränderungen.

EIDG. DEPARTMENT FÜR VERTEIDIGUNG,
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