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Schweizer Beteiligung an der Schutztruppe EUFOR in Bosnien-Herzegowina geplant

3003 Bern, 27. Mai 2004

Medieninformation

Schweizer Beteiligung an der Schutztruppe EUFOR in Bosnien-Herzegowina
geplant

Der Bundesrat hat am Mittwoch den Einsatz von maximal 20 Schweizer
Armeeangehörigen in der multinationalen Friedenstruppe European Union Force
(EUFOR) in Bosnien und Herzegowina beschlossen. Da dieser Einsatz zum
Selbstschutz bewaffnet erfolgt und länger als drei Wochen dauert, muss er
von der Bundesversammlung genehmigt werden.

Im Dezember 1995 lancierte die NATO nach dem Abschluss des Dayton-Abkommens
mit der Entsendung der IFOR (Implementation Force) nach Bosnien und
Herzegowina ihre bisher grösste Friedensoperation. Die UNO mandatierte die
NATO, in diesem Land ein sicheres Umfeld zu schaffen. Nach einem Jahr wurde
die IFOR in die SFOR (Stabilization Force) umgewandelt. Wie die IFOR stützt
sich die SFOR auf eine Resolution des UNO-Sicherheitsrates und verfügt damit
über ein Mandat der internationalen Staatengemeinschaft zur
Friedenssicherung.

Ab Ende 2004 soll nun eine von der EU geführte European Union Force (EUFOR)
die NATO-Friedenstruppe SFOR ablösen und eine Stärke von rund 7'000
Militärpersonen umfassen. Ihre Hauptaufgabe wird wie bei der SFOR darin
bestehen, für ein sicheres Umfeld in Bosnien und Herzegowina zu sorgen. Im
weiteren leistet sie unterstützende Aufgaben für zivile Aktivitäten wie die
Bekämpfung der organisierten Kriminalität, die Unterstützung der
Flüchtlingsrückkehr, die Durchführung einer Verteidigungsreform und die
Unterstützung des Kriegsverbrechertribunals. Unbestritten ist, dass sich die
EUFOR wie die SFOR auf eine UNO-Sicherheitsratsresolution stützen soll. Die
Resolution soll in der zweiten Jahreshälfte 2004 verabschiedet werden.

Die Schweiz wurde von Grossbritannien, der vorgesehenen Führungsnation im
ersten Jahr der zukünftigen EUFOR, angefragt, sich mit einem bis zwei
Verbindungs- und Beobachtungsteams (Liaison and Observation Team = LOT) mit
je acht Personen und mit bis zu vier Schweizer Stabsoffizieren in der
britischen Brigade in der EUFOR zu beteiligen. Die Verbindungs- und
Beobachtungsteams sind national homogen und sollen in bekannten und
potentiellen Konfliktstellen stationiert werden. Sie können im Sinne der
Frühwarnung Reserven für allfällige Interventionen alarmieren und sollen
eine möglichst enge Verflechtung mit der lokalen Bevölkerung und den lokalen
Behörden sowie mit den in derselben Gegend aktiven internationalen
Organisationen herstellen. Die Schweiz will sich ab Ende 2004 mit vorerst
einem Verbindungs- und Beobachtungsteam und zwei Stabsoffizieren an der
EUFOR beteiligen. Da der Einsatz der freiwilligen Armeeangehörigen zum
Selbstschutz bewaffnet erfolgt und länger als drei Wochen dauert, muss er
gemäss Artikel 66b Absatz 4 des Militärgesetzes von der Bundesversammlung
genehmigt werden.

Die schweizerische EUFOR-Einsatz entspricht den aussen- und
sicherheitspolitischen Interessen und Zielsetzungen der Schweiz. Bosnien und
Herzegowina liegt in einem Raum, in dem die friedenspolitischen Bemühungen
der Schweiz gemäss dem Aussenpolitischem Bericht 2000 konzentriert werden
sollen. Es ist zudem ein Schwerpunktland der schweizerischen
Osteuropa-Zusammenarbeit, die ohne Präsenz einer Friedenstruppe in diesem
Land in Frage gestellt wäre.
Das schweizerische EUFOR-Engagement ergänzt in sinnvoller Weise die
beträchtlichen Leistungen, mit welchen unser Land Bosnien und Herzegowina
seit dem Ende des Krieges unterstützt hat. Der schweizerische Beitrag
zugunsten der Sicherheit dieses Landes wird damit vergrössert, stehen doch
seit Anfang 2003 bereits vier schweizerische Zivilpolizisten in der
Polizeimission der EU im Einsatz. Die Entsendung von schweizerischen
Armeeangehörigen ermöglicht zudem einen wertvollen Wissens- und
Erfahrungsgewinn zugunsten der militärischen Friedensförderung.

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BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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