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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Revision der Krankenversicherung:

Der Bundesrat hat das erste Paket von vier Vorlagen zur Revision der
Krankenversicherung zu Handen des Parlamentes verabschiedet. Das Parlament
soll die voneinander unabhängigen Vorlagen "Strategie und dringliche Punkte
", "Vertragsfreiheit", "Prämienverbilligung" und "Kostenbeteiligung" in der
Herbstsession beraten, damit sie teilweise bereits auf den 1. Januar 2005 in
Kraft treten können. Zudem hat der Bundesrat eine Verordnungsänderung
beschlossen, mit der das System der Wahlfranchisen liberalisiert werden
soll.

Nach dem Entscheid des Bundesrates vom 25. Februar 2004, die Reform in der
Krankenversicherung in Etappen voranzutreiben, liegen jetzt die vier ersten
Vorlagen vor. Die interessierten Parteien, Behörden, Verbände und
Organisationen konnten im Rahmen der Vernehmlassung zu den Vorschlägen des
Bundesrates Stellung nehmen. Umstritten waren vor allem das Einfrieren der
Rahmentarife in der Pflege, die Einführung der Vertragsfreiheit, die
Festsetzung eines Sozialzieles in der Prämienverbilligung sowie die Erhöhung
des Selbstbehaltes. Der Bundesrat hält an seinen Vorschlägen weitgehend
fest.

Botschaft 1A: "Strategie und dringliche Punkte"

Die Botschaft "Strategie und dringliche Punkte" enthält Vorschläge, die
rasch in Kraft gesetzt werden müssen, da in diversen Reformbereichen
geltende Regelungen auslaufen. Dies betrifft insbesondere die
Spitalfinanzierung (dringliches Bundesgesetz befristet bis Ende 2004), den
Zulassungsstopp zur Praxiseröffnung für Aerzte (läuft im Juli 2005 aus)
sowie den Risikoausgleich (befristet bis Ende 2005). In den Ausführungen zur
Gesamtstrategie bekräftigt der Bundesrat sein Ziel, das KVG-System zu
optimieren und kostendämpfende Elemente zu stärken.

Weiter wird vorgeschlagen, die Pflegetarife (Pflegeheim, Spitex) nach einer
Erhöhung der beiden oberen Pflegebedarfsstufen einzufrieren. In der
Vernehmlassung verlangten insbesondere die Kantone, dass der geltende
Tarifschutz gelockert wird, damit sie den Pflegebedürftigen einen Teil der
bisher von den Kantonen getragenen Kosten in Rechnung stellen können. Der
Bundesrat ist der Meinung, der Nachteil für die Kantone halte sich in
Grenzen, da die zu tiefen Tarife zu Lasten der Krankenversicherung erhöht
werden und das Einfrieren eine Übergangsregelung bis zur geplanten
Neuregelung der Pflegefinanzierung bleibt.

Die anderen Vorschläge der Botschaft 1A stiessen in der Vernehmlassung nicht
auf grundlegende Kritik:

-         Verlängerung des Risikoausgleichs um fünf Jahre;

-         Verlängerung des dringlichen Bundesgesetzes vom Juni 2002 über die
kantonalen Spital­beiträge bis zur Einführung einer dual-fixen
Spitalfinanzierung;

-         Schaffen der rechtlichen Grundlage für die Einführung einer
Versichertenkarte;

-         Erweitern der Bestimmungen für die Krankenversicherer in der
Rechnungslegung (Pflicht zum Erstellen eines Geschäftsberichtes).

Botschaft 1B: Vertragsfreiheit

Als Ablösung des Zulassungsstopps sieht der Bundesrat vor, im ambulanten
Bereich das Vertragsprinzip einzuführen. Leistungserbringer und Versicherer
sollen in der Wahl ihrer Vertragspartner grundsätzlich frei sein. Die
Vernehmlassung zeigte, dass zwar die Stär­kung des Wettbewerbs grundsätzlich
begrüsst, das vorgeschlagene Modell aber als schwer umsetzbar betrachtet
wird. Insbesondere wurde kritisiert, dass keine positiven Kriterien
vorgesehen sind, welche die Versicherer bei der Auswahl der
Leistungser­brin­ger berücksichtigen müssen und damit die Macht der
Versicherer zu gross sein könnte.

Der Bundesrat ist der Meinung, sein Modell verstärke den Wettbewerb im
ambu­lanten Bereich im gewünschten Mass. Geplant ist, dass der Bund den
Kantonen eine Bandbreite vorgibt. Innerhalb dieser unteren und oberen
Begrenzung sind die Kantone frei, den Krankenversicherern die Minimalzahl
von Leistungserbringern vorzuschreiben, die für eine ausreichende Versorgung
der Bevölkerung unter Vertrag zu nehmen sind.

Botschaft 1C: Prämienverbilligung

Weil das heutige System der Kopfprämien die Haushalte mit mehreren Personen
stark belastet, will der Bundesrat gezielter die Prämien von Familien
verbilligen. Für Haushalte mit und ohne Kinder sollen die Kantone je vier
Einkommenskategorien und Höchstein­kommen für den Anspruch auf
Prämienverbilligung festlegen. Je nach Kategorie müss­ten die Haushalte mit
Kindern 2 bis 10 Prozent ihres Einkommens für KVG-Prämien aus­geben, die
Haushalte ohne Kinder zwischen 4 und 12 Prozent (Sozialziel). Zudem will der
Bundesrat die Bundesmittel für die Prämienverbilligung gestaffelt um 200
Millionen Franken ab dem Jahr 2005 erhöhen.

Das Ergebnis der Vernehmlassung ist gemischt. Die Kantone sehen in der
Einführung des Sozialziels eine Einschränkung ihrer Autonomie und lehnen es
ab. Zudem wurde das Finanzierungs­modell in Frage gestellt. Zahlreiche
Vernehmlassende sind der Meinung, die durch den Bund zur Verfügung
gestellten Mittel seien ungenügend, um das Sozialziel zu erreichen.

Der Bundesrat hält auch hier an seinen Vorschlägen fest, um eine wirksame
Entlastung der Familien zu erzielen. Zudem wurde im Rahmen der abgebrochenen
2. KVG-Revision vom Parlament eine solche einheitliche Regelung gefordert.
Den Kantonen werden im Vorschlag des Bundesrates Möglichkeiten eingeräumt,
auf die Kantonalen Verhältnisse abgestimmte Vollzugsbestimmungen zu
erlassen. Angesichts der Finanzlage des Bundes steht eine zusätz­liche
Erhöhung der zur Verfügung gestellten Bundesmittel nicht zur Diskussion.

Botschaft 1D: Kostenbeteiligung

Um die Eigenverantwortung der Versicherten zu stärken, will der Bundesrat
den Selbst­be­halt für Erwachsene von 10 auf 20 Prozent erhöhen, wobei die
Obergrenze bei 700 Franken pro Jahr bleibt. Aufgrund der Ergebnisse der
Ver­nehm­lassung verzichtet der Bundesrat aber darauf, den Selbstbehalt bei
den Kindern eben­falls zu erhöhen. Die Haushalte mit Kindern, die vom
Prinzip der Kopfprämie am stärksten betroffen sind, sollen nicht zusätzlich
belastet werden.

Liberalisierung des Systems der wählbaren Franchisen
Der Bundesrat hat zudem Änderungen auf Verordnungsstufe beschlossen und per
1.1.05 in Kraft gesetzt, um das System der Wahlfranchisen zu liberalisieren.
Die Obergrenze bei den wählbaren Franchisen wird von heute 1500 Franken auf
2500 Franken erhöht. Weiter sollen die Versicherer selber bestimmen dürfen,
welche wählbaren Franchisen sie anbieten. Zu beachten sind aber weiterhin
vorgeschriebene maximale Prämienreduktionen.

Gemäss dem Fahrplan der KVG-Reformarbeiten soll das Parlament das erste
Paket in der Herbstsession beraten können. Das zweite Paket mit Vorschlägen
zur Einführung der dual-fixen Spitalfinanzierung und zu Managed Care ist
noch bis zum 12. Juli 2004 in der Vernehmlassung.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:      Fritz Britt, Vizedirektor, Bundesamt für Gesundheit, 031 322
95 05

Beilage:        Verordnungsänderung (KVV) mit Kommentar

Botschaften: abrufbar auf der Website des BAG (www.bag.admin.ch/kv/d)