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Bundesrat will rechtliche Stellung der Fluggäste verbessern

Medienmitteilung

Bundesrat will rechtliche Stellung der Fluggäste verbessern

Der Bundesrat will die rechtliche Stellung von Fluggästen verbessern. Er
schlägt dem Parlament deshalb die Genehmigung des internationalen
Haftungs-Übereinkommens von Montreal vor. Das Übereinkommen ersetzt das
Warschauer Abkommen aus dem Jahr 1929.

Im Gegensatz zum Warschauer Abkommen geht das Montrealer Übereinkommen vom
Prinzip einer unbeschränkten Haftung der Fluggesellschaft gegenüber
Reisenden aus, die bei einem Unfall getötet oder verletzt werden. Zudem
beruht es auf einem zweistufigen Haftungssystem. Für Schäden bis zu einem
Betrag von 100'000 Sonderziehungsrechten (zirka 190'000 Franken) je
Reisenden haftet ein Unternehmen kausal, das heisst unabhängig eines
allfälligen Verschuldens. Für den über diesen Betrag hinausgehenden Schaden
gilt eine so genannte Verschuldenshaftung mit Beweislastumkehr. Nur wenn es
dem Luftfahrtunternehmen gelingt, zu beweisen, dass nicht es einen Unfall
verschuldet hat, wird es von einer Haftung befreit. Das Übereinkommen sieht
auch die Möglichkeit vor, Fluggesellschaften zu Vorauszahlungen an Personen
zu verpflichten, die durch einen Flugunfall zu Schaden gekommen sind.

Durch das Luftverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen
Union finden bereits heute wichtige Grundsätze des Montrealer Übereinkommen
in der Schweiz Anwendung, insbesondere die Regelung mit der unbeschränkten
Haftung. Das Übereinkommen bringt den Reisenden aber noch eine zusätzliche
Verbesserung ihrer Stellung. So können Geschädigte grundsätzlich beim
Gericht ihres Wohnorts Klage gegen eine Fluggesellschaft einreichen sowie
weitere Vertragspartner wie beispielsweise Reiseveranstalter belangen. Die
Haftungsbeträge werden neu einer periodischen Überprüfung unterzogen und
lassen sich dadurch auf einfache Weise der Teuerung anpassen. Bisher haben
53 Staaten das Montrealer Übereinkommen unterzeichnet.

Bern, 26. Mai 2004

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: Matthias Suhr, Jurist Bundesamt für Zivilluftfahrt, Telefon 031
325 91 08