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Aussagekräftigere Energieetikette für Personenwagen

Medienmitteilung

Aussagekräftigere Energieetikette für Personenwagen

Die Energieetikette für Personenwagen wird für Konsumentinnen und
Konsumenten aussagekräftiger und transparenter. So werden neben den
spezifischen CO2-Emissionen neu auch die durchschnittlichen Emissionen aller
in der Schweiz angebotenen Neuwagen angegeben. Der Bundesrat hat am Mittwoch
die entsprechende Verordnungsänderung auf den 1. Juli 2004 in Kraft gesetzt.

Die Änderung führt einerseits zu einer präziseren Regelung der Form und
Verwendung der Energieetikette, andererseits läuft die Gültigkeitsdauer der
heute verwendeten Etikettenvorlagen am 30. Juni 2004 ab, so dass eine neue
rechtliche Basis geschaffen werden musste. In die Überarbeitung flossen
einerseits die Erfahrungen aus dem bisherigen praktischen Vollzug der
Energieetikette ein, andererseits erfolgte eine Anpassung an die neuen
Rahmenbedingungen. Die meisten Änderungen betreffen die Datenerhebung sowie
die Datenqualität und sind rein technischer Natur. Die folgenden drei
Änderungen sind jedoch für die Konsumentinnen und Konsumenten von Belang.

1.   Neu werden auf der Energieetikette neben den spezifischen
CO2-Emissionen des jeweiligen Personenwagens auch die durchschnittlichen
CO2-Emissionen aller in der Schweiz angebotenen Neuwagen angegeben. Dieser
Vergleichswert bietet den Konsumentinnen und Konsumenten eine zusätzliche
Entscheidhilfe beim Kauf eines Fahrzeuges.

2.   Bei Treibstoffgemischen mit biogenen Anteilen werden zusätzlich die
klimarelevanten CO2-Emissionen ausgewiesen. Bedingung hierfür ist, dass das
jeweilige Treibstoffgemisch an allen Tankstellen in der Schweiz angeboten
wird.

3.      Für Gasfahrzeuge wird der Gasverbrauch in m3 Compressed Natural Gas
(CNG) pro 100 km zusammen mit dem Benzinäquivalent ausgewiesen. Bei
bivalenten Fahrzeugen, die sowohl mit Erdgas als auch mit Benzin betrieben
werden können, werden lediglich die Daten des Gasbetriebes deklariert. Die
ausgewiesenen Werte bezüglich Energieeffizienz gelten somit nur für den
Gasbetrieb und nicht für den Benzinbetrieb.

Bern, 26. Mai 2004

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

Auskünfte:

Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation BFE, Tel. 031 322 56 75