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Änderung des TIR-Zollübereinkommens


MEDIENMITTEILUNG

Änderung des TIR-Zollübereinkommens

26. Mai 2004 (EFD) Der Bundesrat hat heute einer Änderung des
TIR-Zollübereinkommens (internationaler Strassentransport) zugestimmt. Das
Übereinkommen regelt den Warentransport mit Hilfe eines international
genormten Zolldokumentes.

Das TIR-Übereinkommen wird laufend den neusten Zollvorschriften und
technischen Normen für Fahrzeuge, mit denen internationale Transporte auf
der Strasse durchgeführt werden, angepasst. Die heute angenommene Änderung
präzisiert, unter welchen Bedingungen die Behörden das so genannte "Carnet
TIR" (ein Standard-Zolldokument) anerkennen, wenn vom Zoll angebrachte
Versiegelungen nicht mehr intakt sind.

Auskunft für Medienschaffende:
Georges-Henri Bauer, Eidgenössische Zollverwaltung, Tel. 031 322 67 17
Jean-Jacques Amstutz, Eidgenössische Zollverwaltung, Tel. 031 322 65 32

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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