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Bundesgesetz über die sektoriellen Personenidentifikatoren (SPIN-Gesetz), Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens


Eidgenössisches Departement
des Innern

        Medienmitteilung

     Bern, 26. Mai 2004

Bundesgesetz über die sektoriellen Personenidentifikatoren (SPIN-Gesetz),
Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

Der Bundesrat hat heute das Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf des
Bundesgesetzes über die sektoriellen Personenidentifikatoren eröffnet. Mit
diesem Gesetzesentwurf soll der gesetzlich geregelte Datenaustausch zwischen
amtlichen Personenregistern des Bundes und der Kantone vereinfacht werden.
Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 23. Juli 2004.

Die Vorlage bezweckt die einheitliche Handhabung von Personenidentifikatoren
in den Registern des Bundes als Voraussetzung für den automatisierten
Austausch von Personendaten zwischen den Verwaltungsstellen des Bundes und
der Kantone. Hauptziele sind die Rationalisierung des gesetzlich geregelten
Datenaustauschs zwischen den amtlichen Registern und die vereinfachte
Nutzung der Registerdaten durch die Bundesstatistik.

Anstelle eines universellen eidgenössischen Personenidentifikators (EPID)
wird ein System von sektoriellen Personenidentifikatoren vorgeschlagen. Pro
Verwaltungssektor (Bevölkerung, Sozialversicherungen, Steuern, Verteidigung
und Zivilschutz, Strafverfolgung sowie Statistik) wird ein separater
Identifikator gebildet. Der Sektor Bevölkerung soll das Einwohner-,
Zivilstands-, Ausländer-, Asyl- und Ausweiswesen umfassen. Diese Bereiche
sind in vielen Kantonen schon heute zusammengefasst. Damit in den gesetzlich
vorgesehenen Fällen eine effiziente elektronische Kommunikation zwischen
verschiedenen Sektoren stattfinden kann, wird ein zentraler Identifikations-
und Kommunikationsserver aufgebaut.

Zeitgemässe Kommunikation und Vermeidung von Medienbrüchen

Die Datenkommunikation wird durch die Bildung eines Sektors Bevölkerung
erheblich vereinfacht und die Datenqualität verbessert. Die Register in
diesem Bereich kommunizieren bereits heute intensiv untereinander.
Allerdings ist diese Kommunikation mangels einer sicheren und eindeutigen
Identifikation der Personen durch zahlreiche Medienbrüche geprägt. Die
elektronisch erfassten Daten müssen immer wieder von Hand neu erfasst und
kontrolliert werden. Die föderalistisch gewachsenen Strukturen des
Registersystems werden nicht tangiert. Die registerführenden Stellen bleiben
für die Führung ihrer Register verantwortlich.

Sektorielle Personenidentifikatoren für den Datenschutz

Im Vernehmlassungsverfahren zum Registerharmonisierungsgesetz wurde die
Einführung eines eidgenössischen Personenidentifikators als gemeinsamer
Nenner für die eidgenössischen, kantonalen und kommunalen
Bevölkerungsregister grossmehrheitlich positiv beurteilt. Die Antwortenden
unterstrichen aber auch die Bedeutung des Persönlichkeitsschutzes. Mit der
jetzt vorgeschlagenen Sektorialisierung wird diesen Bedenken zum Datenschutz
Rechnung getragen.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN

Presse- und Informationsdienst

Auskunft:  Werner Haug, Vizedirektor, Bundesamt für Statistik

Tel. 032 713 66 85