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Achter Bericht über die Schweiz und die Konventionen des Europarates

Bern, 26. Mai 2004

Pressemitteilung

Achter Bericht über die Schweiz und die Konventionen des Europarates

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 26. Mai 2004 den achten Bericht über
die Schweiz und die Konventionen des Europarates verabschiedet. Er wird zu
Beginn jeder Legislaturperiode zuhanden des Parlaments erstellt und legt die
Haltung des Bundesrats gegenüber jenen Konventionen des Europarates dar,
welche die Schweiz noch nicht ratifiziert hat. Er führt aus, weshalb sie
noch nicht ratifiziert wurden und welche Priorität ihrer Ratifikation
zugeordnet wird.

Der Bundesrat beabsichtigt, dem Parlament während der Legislaturperiode
2003-2007 die folgenden Konventionen zur Ratifikation vorzuschlagen: das
erste Zusatzprotokoll zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und
Grundfreiheiten; die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung; das
Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin samt den Zusatzprotokollen
betreffend das Verbot des Klonens menschlicher Lebewesen und betreffend die
Transplantation von Organen und Geweben menschlichen Ursprungs; das
Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter
Personen; die Strafrechtskonvention gegen die Korruption samt ihrem
Zusatzprotokoll; das Europäische Übereinkommen über den rechtlichen Schutz
von zugangskontrollierten Diensten und Zugangskontrolldiensten; das
Zusatzprotokoll zum Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten; das zweite
Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in
Strafsachen; das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen gegen Doping; das
Änderungsprotokoll zum Europäischen Übereinkommen zur Bekämpfung des
Terrorismus; das Übereinkommen über die persönlichen Beziehungen zu Kindern
und das Europäische Übereinkommen zum Schutz von Tieren auf internationalen
Transporten (revidiert).

Bis heute wurden 193 Konventionen des Europarats erarbeitet; davon hat die
Schweiz gut die Hälfte ratifiziert. Sie halten in rechtlich verbindlicher
Form die Ergebnisse der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit in Europa fest
und betreffen so unterschiedliche Gebiete wie Menschenrechte und Kultur,
Gesundheit und Tierschutz oder Rechts- und Sozialfragen.