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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Beendigung des Freihandelsabkommens Schweiz-Europäische Gemeinschaft

Beendigung des Freihandelsabkommens Schweiz-Europäische Gemeinschaft
für Kohle und Stahl

Der Bundesrat hat beschlossen, das Freihandelsabkommen für Kohle und
Stahl von 1972  in Übereinkunft mit der EU zu kündigen. In Zukunft wird
der Freihandel mit jeglichen Gütern, unter Einschluss von Kohle und
Stahl, nach den ordentlichen Regeln des Freihandelsabkommens Schweiz-EG
von 1972 ablaufen.

Die Europäische Union bestand ursprünglich aus verschiedenen
Gemeinschaften. Entsprechend hat die Schweiz im Jahre 1972 neben dem
Freihandelsabkommen mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)
ein zusätzliches Freihandelsabkommen für die Produkte Kohle und Stahl
mit den Staaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl
(EGKS) abgeschlossen.

Die EGKS wurde auf Ende 2002 aufgelöst. Ihre Rechte und Pflichten
gingen an die Europäische Gemeinschaft über. Zur Vermeidung von
Unklarheiten hat die Europäische Kommission angeregt, das
Freihandelsabkommen Schweiz-EGKS gegenseitig zu kündigen. Zukünftig
wird der Freihandel mit jeglichen Gütern, einschliesslich Kohle und
Stahl, nach den ordentlichen Regeln des Freihandelsabkommens Schweiz-EG
von 1972 ablaufen.

Adrian Sollberger
Leiter Informationsdienst Integrationsbüro
031 322 26 40