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Vorschriften für Gefahrguttransporte auf der Schiene werden verschärft

Medienmitteilung

Vorschriften für Gefahrguttransporte auf der Schiene werden verschärft

Die Vorschriften für den Gefahrguttransport auf der Schiene werden
verschärft. Auf den 1. Januar 2005 treten international schärfere
Vorschriften für Gefahrgutkesselwagen in Kraft, die stufenweise umgesetzt
werden. Die Schweiz prüft, die neuen Sicherheitselemente beschleunigt
einzuführen.

Die Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter
(RID) regelt den Transport von Gefahrgut auf der Schiene in 42 Staaten in
Europa, Nordafrika und im Nahen Osten. Auf den 1. Januar 2005 werden
schärfere Vorschriften in Kraft treten. Der Bundesrat hat am Mittwoch
beschlossen, keinen Widerspruch gegen diese Änderungen zu erheben.

Die neuen Vorschriften betreffen auch Chlorkesselwagen. Sie senken die
Risiken beim Transport gefährlicher Güter markant - und dies in ganz Europa.
Vorgeschrieben wird unter anderem, dass neue Kesselwagen mit Crash-Puffern
versehen werden und dass angeschweisste Anbauteile bei Unfällen den Tank
nicht aufreissen können.

Die neuen Vorschriften treten in allen 42 Staaten auf den 1. Januar 2005 in
Kraft. Bis 2011 müssen sämtliche Kesselwagen für besonders gefährliche Güter
mit Crash-Puffern umgerüstet werden. Das Eidgenössische Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation (UVEK) prüft derzeit, ob diese und
weitere neue Sicherheitselemente in der Schweiz im Rahmen der im Juni 2002
unterzeichneten "Gemeinsamen Erklärung" des UVEK, der SBB und der
Schweizerischen Gesellschaft für die Chemische Industrie (SGCI) innert
anderthalb Jahren beschleunigt umgesetzt werden können.

Bern, 26. Mai 2004

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Pressedienst

Auskünfte: Bundesamt für Verkehr, Politik und Kommunikation, Tel. 031 322 36
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