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Angaben zu Finanzintermediären und ihrem SRO-Anschluss nicht mehr im Internet


MEDIENMITTEILUNG

Angaben zu Finanzintermediären und ihrem SRO-Anschluss nicht mehr im
Internet

25. Mai 2004 (EFD) Die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei
hat beschlossen, ihre Suchmaschine mit den Daten der einer
Selbstregulierungsorganisation (SRO) angeschlossenen oder von ihr direkt
bewilligten Finanzintermediäre von der Website zu entfernen. Grund für
diesen Schritt ist der Entscheid der Eidg. Datenschutzkommission, wonach
eine genügende Rechtsgrundlage für das Zugänglichmachen der entsprechenden
Informationen via Internet fehle. Die Kontrollstelle ist jedoch weiterhin
von der Notwendigkeit einer solchen Publikation überzeugt und beabsichtigt,
eine diesbezügliche Gesetzesänderung in die Wege zu leiten.

Seit dem 4. März 2003 stellte die Kontrollstelle auf ihrer Website eine
Suchmaschine zur Verfügung, die es erlaubte, durch die Eingabe des Namens
eines Unternehmens in Erfahrung zu bringen, ob dieses Unternehmen eine
Bewilligung der Kontrollstelle erhalten hat oder einer
Selbstregulierungsorganisation beigetreten ist. Daraus wurde ersichtlich,
dass das Unternehmen eine Tätigkeit als Finanzintermediär im Sinne des
Geldwäschereigesetzes ausüben darf.

Verschiedene Finanzintermediäre hatten mit einem Sperrgesuch nach Art. 20
des Datenschutzgesetzes verlangt, dass ihre Daten über diese Suchmaschine
nicht zugänglich gemacht werden. Die Kontrollstelle wies diese Gesuche ab.
Die entsprechenden Verfügungen wurden in der Folge von einigen
Finanzintermediären bei der Eidg. Datenschutzkommission angefochten.

Mit Urteil vom 31. Oktober 2003, das den Parteien am 3. Mai 2004
kommuniziert wurde, hat die Eidg. Datenschutzkommission die Beschwerden der
betroffenen Finanzintermediäre gutgeheissen. Sie stellte fest, die
Kontrollstelle dürfe die Daten von Finanzintermediären, die einer SRO
angeschlossen sind, nicht mittels einem Abrufverfahren im Internet
zugänglich machen, denn dazu fehle eine genügende Rechtsgrundlage.

Die Kontrollstelle hat daher beschlossen, den Zugang zu Informationen über
die einer SRO angeschlossenen oder von ihr direkt bewilligten
Finanzintermediäre im Internet zu schliessen. Sie ist jedoch weiterhin von
der Notwendigkeit einer solchen Publikation überzeugt. Die von der
Suchmaschine angebotene Abfragemöglichkeit wurde regelmässig über 3000 mal
pro Monat genutzt und schuf dadurch die für den Finanzplatz notwendige
Transparenz. Die Kontrollstelle beabsichtigt daher, eine diesbezügliche
Gesetzesänderung in die Wege zu leiten.

Auch wird die Kontrollstelle auf Einzelanfrage hin weiterhin darüber
Auskunft geben, ob ein bestimmter Finanzintermediär im Besitz einer
Bewilligung der Kontrollstelle ist oder ob und bei welcher
Selbstregulierungsorganisation er angeschlossen ist. Vorbehalten bleiben
jedoch auch hier individuelle Sperrgesuche einzelner Finanzintermediäre.

Auskunft für Medienschaffende:
Dina Balleyguier, Leiterin der Kontrollstelle, Tel. 031 322 68 50

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
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CH-3003 Bern
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