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Vernehmlassung über IV-Zusatzfinanzierung


Eidgenössisches Departement
des Innern

        Medienmitteilung

     Bern, den 19. Mai 2004

Vernehmlassung über IV-Zusatzfinanzierung

Der Bundesrat hat das EDI beauftragt, parallel zur Vernehmlassung über die
5. IV-Revision, deren Stossrichtung am 28. April vorgestellt wurde, eine
Vernehmlassung über eine zusätzliche Finanzierung der IV durchzuführen. Im
Vordergrund steht die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,8 Prozentpunkte.
Gleichzeitig legt der  Bundesrat eine Alternative zur Mehrwertsteuererhöhung
vor.  In die Diskussion eingebracht wird eine Erhöhung des
Lohnbeitragssatzes für die IV um 0,7 Punkte. Die Vernehmlassungen zur
5.IV-Revision und zur Finanzierungsvorlage sollen im Herbst 2004 parallel
durchgeführt werden.

Bei der Vernehmlassungsvorlage zur Zusatzfinanzierung steht im Vordergrund
die Erhöhung der Mehrwertsteuer zu Gunsten der IV um 0,8 Prozentpunkte.
Dieser Teil der letzten Sonntag abgelehnten MWST-Vorlage war praktisch
unbestritten. Die Notwendigkeit dieser Erhöhung der MWST für die IV wurde
von den meisten politischen Kräften befürwortet. Als weitere Möglichkeit
bringt der Bundesrat eine Erhöhung des Lohnbeitragssatzes um 0,7
Prozentpunkte in die Diskussion ein.

Auf der Ausgabenseite  hat der Bundesrat am 28. April  seine Vorschläge für
die 5. IV Revision präsentiert. Diese sieht mittelfristig die Reduktion der
Zahl der Neurenten um 10% vor.

IV braucht zusätzliche Einnahmen
Ein Entscheid über eine Zusatzfinanzierung für die IV ist nötig. Die IV
machte 2003 ein Defizit von rund 1,5 Milliarden Franken. Ende 2004 werden
sich die Schulden der IV auf über 6 Milliarden Franken belaufen. Das Defizit
wird hauptsächlich  durch das stetige Anwachsen der Zahl der Neurenten
verursacht. Das IV-Defizit wird heute durch den AHV-Fonds gedeckt. Der
Fondsstand, der gemäss Gesetz eine AHV Jahresausgabe umfassen muss, wird im
Verlauf der kommenden Jahre stark sinken. 2010 wird der Fondsstand weniger
als 70% betragen.

Der Bundesrat  plant ein rasches Vorgehen, damit die 5. IV Revision mit
ihren Sparvorschlägen gleichzeitig mit der Vorlage zur Zusatzfinanzierung
diskutiert werden kann.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN

Presse- und Informationsdienst

Auskunft:

Yves Rossier, Direktor BSV

Tel. 031 / 322 46 40