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Lieferfrist für Reisegepäck im öffentlichen Verkehr angepasst

Medienmitteilung

Lieferfrist für Reisegepäck im öffentlichen Verkehr angepasst

Der Bundesrat hat die Lieferfrist für das Reisegepäck im öffentlichen
Verkehr an die veränderten Gewohnheiten der Reisenden und an die Bedürfnisse
der Bahnen angepasst. In der Verordnung über den Transport im öffentlichen
Verkehr wird neu geregelt, dass Reisegepäck, das vor 19 Uhr aufgegeben wird,
am übernächsten Tag um
9 Uhr abgeholt werden kann.

In den letzten Jahren ist das Gepäckvolumen bei den SBB und den
Konzessionierten Transportunternehmen (KTU) stark zurückgegangen. Gründe
dafür sind unter anderem Reisen von kürzerer Dauer und Rollgepäckstücke. Der
Gepäcktransport soll aber weiterhin als Service public und als
Dienstleistung zur Bahnreise beibehalten werden. Doch soll ein neues
Logistikkonzept im stark defizitären Gepäcktransport die Kosten senken.

Zu diesem Zweck hat der Bundesrat die Transportverordnung geändert. Sie sah
bisher eine Lieferfrist von 24 Stunden oder je nach Destination auch länger
vor. Neu gilt die Regelung, dass Gepäck, das an einem Bahnhof vor 19 Uhr
aufgegeben wird, am übernächsten Tag um 9 Uhr am Empfangsort abgeholt werden
kann.

Bern, 19. Mai 2004

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Pressedienst

Auskünfte: Bundesamt für Verkehr, Politik und Kommunikation, Tel. 031 322 36
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