Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Finanzkompetenz des Bundesrates in dringlichen Situationen bewahren


MEDIENMITTEILUNG

Finanzkompetenz des Bundesrates in dringlichen Situationen bewahren

19. Mai 2004 (EFD) Der Bundesrat wehrt sich gegen eine Streichung seiner
Kompetenzen beim Bewilligen von dringlichen Krediten. Er hat heute den Eidg.
Räten beantragt, auf eine entsprechende Änderung im Finanzhaushaltgesetz zu
verzichten. Auslöser des Begehrens war die Fraktion der Schweizerischen
Volkspartei (SVP), welche im Nachgang zu den Swissair-Krediten die
parlamentarische Initiative "Die demokratische Kontrolle sichern. Änderung
des Finanzhaushaltgesetzes" eingereicht hatte. In der Folge schlug die
vorberatende Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-NR) vor, die
Kompetenz der Finanzdelegation für Vorschüsse auf 250 Millionen zu begrenzen
und jene des Bundesrates komplett zu streichen.

In seiner Stellungnahme zum Bericht der SPK-NR hält der Bundesrat fest, dass
die von der SVP-Fraktion verlangte Änderung des Finanzhaushaltgesetzes die
institutionelle Stellung des Bundesrates schwäche und unter Umständen seine
Handlungsfähigkeit einschränke. Die heutige Kompetenzaufteilung zwischen
Bundesrat, Finanzdelegation und Bundesversammlung habe sich insgesamt
bewährt. Mit Ausnahme des Sonderfalles Swissair sei es zu keinen
Beanstandungen gekommen. Zudem trachte der Bundesrat danach, dringliche
Vorschüsse nach Möglichkeit zu vermeiden und die Finanzdelegation
entscheiden zu lassen. Die Ausgabenkompetenz des Parlaments sei somit
gewährleistet.

Würden Bundesrat und Finanzdelegation in ihren Kompetenzen beschnitten,
müsse die Frage gestellt werden, ob die Eidg. Räte in der Lage seien, in
dringlichen Fällen zeitgerecht zu entscheiden. Angesichts des Zeitbedarfs
für die Einberufung des Parlaments, die Erarbeitung einer Botschaft und die
vorgängigen Beratungen in den Kommissionen hält der Bundesrat berechtigte
Zweifel für angebracht. Seiner Auffassung nach ist die Handlungsfähigkeit
des Bundes in ausserordentlichen Situationen höher zu gewichten als der
Mangel, dass in solchen Fällen Entscheide delegiert würden, bevor sie das
Parlament genehmigen könne.

Auskunft für Medienschaffende:
Peter Saurer, Eidg. Finanzverwaltung, Tel 031 322 60 09

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch