Die Kantone haben vorgeschlagen,
auf freiwilliger Basis mit einer interkantonalen Vereinbarung die heute
bestehenden Mängel im Lotteriewesen zu beheben. Konkret sollen das
Bewilligungsverfahren und die Aufsicht von Grosslotterien zentralisiert werden,
die Transparenz und Gewaltenteilung verbessert und die Suchtbekämpfung und
-prävention verstärkt werden. Die Fachdirektorenkonferenz sichert dem Bund zu,
dass ein entsprechender Entwurf an der Fachdirektorenkonferenz im Januar 2005
verabschiedet und die Vereinbarung am 1. Januar 2006 in Kraft treten wird. Im
Gegenzug sistiert der Bundesrat die Revision des
Lotteriegesetzes.
Der Bundesrat hat das Eidg.
Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) gleichzeitig beauftragt, zu überprüfen, ob
die von der Fachdirektorenkonferenz gesteckten Ziele innerhalb des zugesicherten
Zeitrahmens erreicht werden können und ob die ergriffenen Massnahmen genügen.
Im Weiteren hat der Bundesrat beschlossen, die Klärung der Abgrenzung zwischen dem Lotterie- und dem Spielbankengesetz, die vor allem für die Lotteriespielautomaten („Tactilo“ und „Touchlot“) von Bedeutung ist, in erster Linie den Gerichten zu überlassen.
Weitere Auskünfte:
Vizedirektor Luzius Mader,
Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 41
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