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Zugang zu den Unterlagen der Unabhängigen Expertenkommission "Schweiz - Zweiter Weltkrieg"


Eidgenössisches Departement                 Eidgenössisches Departement
des Innern                                                           für
auswärtige Angelegenheiten

        Medienmitteilung

     Bern, den 18.5.2004

Zugang zu den Unterlagen der Unabhängigen Expertenkommission "Schweiz -
Zweiter Weltkrieg

Der Bundesrat hat eine Entscheidung in Bezug auf den Zugang zu den im
Schweizerischen Bundesarchiv aufbewahrten Unterlagen der Unabhängigen
Expertenkommission "Schweiz - Zweiter Weltkrieg" (UEK) getroffen. Ein Teil
der Untersuchungsunterlagen ist ab sofort frei zugänglich, die übrigen
Unterlagen unterliegen den Schutzfristen (30 bzw. 50 Jahre) des
Bundesgesetzes über die Archivierung (BGA, SR 152.1). Die Kompetenz für die
Bearbeitung der Einsichtsgesuche wird dem Historischen Dienst des EDA
übertragen.

Der Bundesrat hat entschieden, den Zugang zu den Unterlagen der Unabhängigen
Expertenkommission "Schweiz - Zweiter Weltkrieg" (UEK) gemäss den
Grundsätzen des Bundesgesetzes über die Archivierung (BGA, SR 152.1.) zu
regeln (30- bzw. 50-jährige Schutzfrist). Nicht davon betroffen sind Teile
der Geschäfts- und Untersuchungsunterlagen der UEK. Diese sind ab sofort
zugänglich. Keinen Schutzfristen unterliegen:

-          Nicht publizierte Schlussberichte und Studien der UEK

-          Unterlagen zur Öffentlichkeitsarbeit

-          Untersuchungsmaterialien, bei denen die UEK keine nachweisbaren
Geheimhaltungsverpflichtungen eingegangen ist

-          Kopien aus Privatarchiven, die von den betroffenen Unternehmen
und Verbänden nicht zurückgefordert wurden.

Die Kompetenz für die Bearbeitung der Akteneinsichtsgesuche für Unterlagen,
die einer Schutzfrist unterliegen, wird dem Historischen Dienst des EDA
übertragen.

Der Beschluss zeugt vom Wunsch des Bundesrates nach grösstmöglicher
Transparenz einerseits, nach Wahrung berechtigter privater Schutzinteressen
andererseits sowie vom Bestreben, eine möglichst effiziente und
kostenneutrale Regelung des Archivzugangs zu finden.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN

EIDG. DEPARTEMENT FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

Auskunft:

Guido Koller, Informationsbeauftragter Schweizerisches Bundesarchiv (EDI),
031 322 80 90

Herr François Wisard, Historischer Dienst (EDA), 031 322 32 47