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Zwei Monate Gefängnis bedingt für den Gefreiten, der sich in einer Rekrutenschule als Arzt ausgab.

Militärjustiz 3003 Bern, 13.05.2004

Chef Medien und Information

P r e s s e m i t t e i l u n g

Urteil im Fall des «Falschen Arztes»

Zwei Monate Gefängnis bedingt für den Gefreiten, der sich in einer
Rekrutenschule als Arzt ausgab.

Das Militärgericht 5 hat den angeklagten Gefreiten wegen mehrfacher
Nichtbefolgung von Dienstvorschriften und mehrfacher Fälschung dienstlicher
Aktenstücke zu zwei Monaten Gefängnis Gefängnis verurteilt. Vom Vorwurf der
mehrfachen Befehlsanmassung wurde er frei-gesprochen. Das Gericht gewährt
ihm den bedingten Strafvollzug und setzt eine Probezeit von zwei Jahren an.

Der Angeklagte wurde beschuldigt, in Rekrutenschulen die Funktion eines
Arztes ausgeübt zu haben, ohne Arzt zu sein. Die Anklage warf ihm
insbesondere vor, mehrmals bei Angehörigen der Armee ärztliche
Untersuchungen durchgeführt sowie dem Arzt vorbehaltene medizinische
Entscheidungen getroffen und Behandlungen durchgeführt zu haben. Dabei kam
niemand zu Schaden.

Der Angeklagte kann gegen das Urteil innert fünf Tagen seit der mündlichen
Eröffnung Appellation erklären.

Militärjustiz
Chef Medien und Information

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