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Die Schweiz unterzeichnet das Protokoll Nr. 14 zur Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK)

EIDGENOESSISCHES DEPARTEMENT FUER AUSWAERTIGE ANGELEGENHEITEN
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Bern, 13. Mai 2004

Pressemitteilung

Die Schweiz unterzeichnet das Protokoll Nr. 14 zur Europäischen Konvention
zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK)

Die Schweiz hat am 13. Mai in Strassburg anlässlich der 114. Session des
Ministerkomitees des Europarates das Protokoll Nr. 14 zur EMRK über die
Änderung des durch die Konvention eingeführten Kontrollmechanismus
unterzeichnet.

Das Protokoll zielt darauf ab,  die mittel- und langfristige Wirksamkeit des
Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Strassburg sicherzustellen.
Hintergrund ist der dramatische Anstieg an hängigen Individualbeschwerden
beim Gerichtshof. Im letzten Jahr wurden mehr als 39'000 neue Beschwerden
registriert. Ingesamt erhöhte sich damit die Zahl der anhängigen Beschwerden
auf 69'000 Fälle.

Das Protokoll sieht ein Massnahmenpaket vor, damit die Individualbeschwerden
in angemessener Frist abgeschlossen werden können. Dazu sieht es die
Einführung eines neuen Filtermechanismus vor, das einem Einzelrichter,
unterstützt durch Berichterstatter, die Kompetenz gibt, über offensichtlich
unzulässige Beschwerden zu entscheiden. Neu wird zur zügigen Urteilsfindung
den Richterausschüssen von drei Richtern die Kompetenz zuerkannt, über
offensichtlich gut begründete Beschwerden abschliessend urteilen können, so
beispielsweise bei Wiederholungsfällen. Die Einführung eines neuen
Zulässigkeitskriteriums wird es dem Gerichtshof erlauben, inskünftig
Individualbeschwerden für unzulässig erklären zu können, wenn der
Beschwerdeführer keinen erheblichen Schaden erlitten hat, ausser wenn eine
weitere Prüfung der Beschwerde erforderlich ist zur Wahrung der
Menschenrechte, wie sie durch die EMRK und die Protokolle gewährleistet
sind. Bei mangelnder Umsetzung gewisser Urteile sieht das Protokoll ein
Vertragsverletzungsverfahren vor, das dem Ministerkomitee ermöglicht, ein
Feststellungsurteil beim Gerichtshof zu erwirken.

Das Protokoll wurde in Strassburg von Botschafter Paul Seger, Chef der
Direktion für Völkerrecht, EDA, im Auftrag des Bundesrates unterzeichnet.

Für weitere Informationen:

Philippe Boillat, Vizedirektor Bundesamt für Justiz, Tel. + 41 79  417 13 61