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Freihandelsabkommen Schweiz-EU: Einigung bezüglich der Re-Exporte von

Freihandelsabkommen Schweiz-EU: Einigung bezüglich der Re-Exporte von
EU-Waren aus der Schweiz

Auf Stufe der Unterhändler, des Direktors des seco sowie des
EU-Generaldirektors für Steuern und Zollunion, haben die Schweiz und
die EU bezüglich der Re-Exporte von EU-Waren aus der Schweiz eine
Lösung gefunden. Diese wird es erlauben, industrielle Waren mit
EU-Ursprung weiterhin zollfrei aus der Schweiz wieder in die EU
auszuführen.

Diese  Lösung wurde auf der Grundlage des Freihandelsabkommens CH/EG
von 1972 (FHA) erarbeitet. Das seco und die EU-Generaldirektion Steuern
und Zollunion einigten sich darauf, dass die spezifischen Bestimmungen
des FHA die zollfreie Einfuhr von Waren erlaubt ohne Rücksicht darauf,
ob diese Ursprungserzeugnisse der EU oder der Schweiz sind.
Formalisiert wird diese Einigung noch vor Ende Mai, voraussichtlich
anlässlich des geplanten Gipfeltreffens Schweiz-EU.
Die EU hatte ursprünglich beabsichtigt, die seit 30 Jahren geltende
Zollfreiheit für EU-Waren, die in unverändertem Zustand aus allen
Freihandelsländern der EU (inklusive aus der Schweiz) in die EU
re-exportiert werden, per 1. März 2004 aufzuheben. Die Schweiz konnte
erwirken, dass die Inkraftsetzung dieser Massnahme auf den 1. Juni 2004
verschoben wurde. Nach verschiedenen Verhandlungen konnte zwischen der
Schweiz und der EU eine Verständigung herbeigeführt werden, dass der
Status quo, d.h. die Zollfreiheit auch für Re-Exporte von industriellen
Ursprungserzeugnissen beider Parteien, definitiv weitergeführt wird.

Rita Baldegger,
 Leiterin Kommunikation seco,
 031 323 37 90

 Urs Jaun,
 seco,
 Internationaler Warenverkehr,
 031 323 11 22