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Bundesrat Blocher unterzeichnet einen Rechtshilfevertrag in

Strafsachen mit Brasilien

 

 

Bern, 12.05.2004. Bundesrat Christoph Blocher und sein brasilianischer Amtskollege Thomas Bastos haben am Mittwoch einen bilateralen Rechtshilfevertrag in Strafsachen unterzeichnet. Damit bekräftigen die beiden Staaten den Willen, bei der Bekämpfung internationaler Kriminalität enger zusammenzuarbeiten.

 

Ziel des Vertrags ist eine wirksamere Verbrechensbekämpfung auf internationaler Ebene. Im Vordergrund steht die Bekämpfung der Korruption, des Drogen- und Waffenhandels, der Geldwäscherei und der sexuellen Ausbeutung von Kindern und Frauen. Brasilien gehört mit Argentinien zu jenen lateinamerikanischen Ländern, mit denen die Schweiz im Bereich der Rechtshilfe am engsten und häufigsten zusammenarbeitet.

 

Der bilaterale Rechtshilfevertrag übernimmt die wichtigsten Grundsätze des Europäischen Rechtshilfeübereinkommens und des Bundesgesetzes über internationale Rechtshilfe. Er vereinfacht und beschleunigt das Rechtshilfeverfahren zwischen den beiden Staaten.

 

Der Vertrag verringert insbesondere die Formerfordernisse (Beglaubigungen), führt moderne Instrumente ein (Videokonferenz) und schafft in beiden Ländern eine Zentralbehörde. Diese dienen als direkte Ansprechpartner für die Behandlung von Rechtshilfeersuchen. Der Vertrag regelt weiter die Herausgabe von beschlagnahmten Gegenständen und Vermögenswerten sowie die spontane Übermittlung von Informationen ohne Vorliegen eines Rechtshilfeersuchens.

 

Im weiteren besprachen die Minister die Möglichkeiten, in Fragen der Migration enger zusammen zu arbeiten. Sie kamen überein, einen Migrationsdialog aufzunehmen. Auch eine verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit kam zur Sprache.

 

 

Weitere Auskünfte:

Mario-Michel Affentranger, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 43 42