Strafsachen mit Brasilien
Bern, 12.05.2004. Bundesrat Christoph Blocher und sein brasilianischer
Amtskollege Thomas Bastos haben am Mittwoch einen bilateralen Rechtshilfevertrag
in Strafsachen unterzeichnet. Damit bekräftigen die beiden Staaten den Willen,
bei der Bekämpfung internationaler Kriminalität enger
zusammenzuarbeiten.
Ziel
des Vertrags ist eine wirksamere Verbrechensbekämpfung auf internationaler
Ebene. Im Vordergrund steht die Bekämpfung der Korruption, des Drogen- und
Waffenhandels, der Geldwäscherei und der sexuellen Ausbeutung von Kindern und
Frauen. Brasilien gehört mit Argentinien zu jenen lateinamerikanischen Ländern,
mit denen die Schweiz im Bereich der Rechtshilfe am engsten und häufigsten
zusammenarbeitet.
Der
bilaterale Rechtshilfevertrag übernimmt die wichtigsten Grundsätze des
Europäischen Rechtshilfeübereinkommens und des Bundesgesetzes über
internationale Rechtshilfe. Er vereinfacht und beschleunigt das
Rechtshilfeverfahren zwischen den beiden Staaten.
Der
Vertrag verringert insbesondere die Formerfordernisse (Beglaubigungen), führt
moderne Instrumente ein (Videokonferenz) und schafft in beiden Ländern eine
Zentralbehörde. Diese dienen als direkte Ansprechpartner für die Behandlung von
Rechtshilfeersuchen. Der Vertrag regelt weiter die Herausgabe von
beschlagnahmten Gegenständen und Vermögenswerten sowie die spontane Übermittlung
von Informationen ohne Vorliegen eines Rechtshilfeersuchens.
Im
weiteren besprachen die Minister die Möglichkeiten, in Fragen der Migration
enger zusammen zu arbeiten. Sie kamen überein, einen Migrationsdialog
aufzunehmen. Auch eine verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit kam
zur Sprache.
Weitere
Auskünfte:
Mario-Michel
Affentranger, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 43 42