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Krankenversicherung / 2. Vernehmlassungspaket:


Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zum zweiten Paket von KVG-Revisionen
eröffnet. Das Paket enthält je einen Botschaftsentwurf in den Bereichen
Spitalfinanzierung und Managed Care inkl. Massnahmen im Medikamentensektor.
Bei der Spitalfinanzierung geht es um den Wechsel von der Objekt- zur
Leistungsfinanzierung und die fixe je hälftige Aufteilung der Kosten auf
Kantone und Krankenversicherer. Unter dem Titel Managed Care werden
Versicherungsmodelle mit integrierten Versorgungsnetzen im Gesetz verankert
und definiert. Damit will der Bundesrat im Sinne einer qualitativ
hochstehenden und wirtschaftlichen medizinischen Behandlung die
Möglichkeiten erweitern und die Managed-Care-Modelle fördern. Die
Vernehmlassung dauert bis zum 12. Juli 2004.

Für das zweite Gesetzgebungspaket wird ein ordentliches
Vernehmlassungsverfahren mit einer Frist von 2 Monaten durchgeführt. Dieses
Paket soll dem Parlament vor der Herbstsession 2004 vorgelegt und
anschliessend in einem beschleunigten Verfahren beraten werden, damit die
vorgeschlagenen Änderungen auf den 1.1.2006 in Kraft treten können.

Die nun in die Vernehmlassung geschickten Vorschläge zur Spitalfinanzierung
und zum Thema Managed Care waren anlässlich der abgebrochenen 2. KVG
Revision mehrheitlich bereits im Parlament beraten worden und wurden zum
Teil durch neue Elemente ergänzt, die sich aus den Vorarbeiten für die
ursprünglich geplante 3. Revision ergeben.

Botschaft 2A: Wechsel zur "dual-fixen" Spitalfinanzierung

Der Bundesrat schlägt einen Wechsel von der heutigen Objekt- zu einer
Leistungsfinanzierung vor. Das heisst, dass nicht mehr die anrechenbaren
Kosten eines Spitals als Betrieb insgesamt, sondern die effektiv erbrachten
einzelnen Leistungen finanziert werden, was die Kostentransparenz erhöht.
Der Wechsel wird auch insofern vorgenommen, als die Leistungen sowohl der
öffentlichen als auch der privaten Spitäler, die in die kantonale Planung
aufgenommen sind, unter Einbezug der Investitionskosten genau je zur Hälfte
durch die Kantone und die Krankenversicherer entschädigt werden (sog.
dual-fixe Finanzierung).

Dieser Systemwechsel stellt eine weitgehende Gleichbehandlung zwischen den
ver­schiedenen stationären Leistungsanbietern her, erleichtert daher den
Wettbewerb und war in der politischen Diskussion mehrheitsfähig. Er ist, mit
Ausnahme der unterschiedlichen Finanzierung von ambulanten und stationären
Leistungen, ein wettbewerbliches Modell, das auf dem
Preis-Leistungsverhältnis und der notwendigen Markttransparenz aufbaut.
Gleichzeitig gibt sich der Bundesrat den Auftrag, innert drei Jahren einen
Vorschlag für ein sogenanntes monistisches Finanzierungssystem vorzulegen,
das mit nur einem statt zwei Kostenträgern die Finanzierungstransparenz
weiter erhöhen würde.

Mit diesen Vorschägen zur Spitalfinanzierung übernimmt der Bundesrat im
Wesentlichen die Resultate aus der vom Parlament abgebrochenen 2.
KVG-Revision.

Botschaft 2B: Förderung von Managed Care
In den letzten Jahren hat sich international die Erkenntnis durchgesetzt,
dass für eine qua­litativ hochstehende und wirtschaftliche medizinische
Behandlung integrierte Angebote notwendig sind, bei denen erstens die
Patienten und Patientinnen während des gesamten Diagnose- und
Behandlungsprozesses begleitet und betreut werden und zweitens die
Versicherer und Leistungserbringer mit in die finanzielle Verantwortung der
gesamten Behandlung einbezogen werden (sog. Managed Care-Modelle). Mit der
2. KVG-Revision hätten im Sinne der Förderung der Managed Care-Modelle die
Versicherer verpflichtet werden sollen, allein oder zusammen mit anderen
Versicherern, eine oder mehrere entsprechende "besondere
Versicherungsformen" anzubieten, in welchen die Leistungserbringer
Budgetverantwortung zu übernehmen hätten. Damit war faktisch ein Zwang zum
Angebot eines in­teg­rierten Versorgungsnetzes verbunden, das als
Alternative zur Vertragsfreiheit angesehen wur­de. Dieser Zusammenhang wird
nun aufgegeben. Der Bundesrat geht davon aus, dass eine Vertragsfreiheit -
und allenfalls später eine monistische Spitalfinanzierung - weitere Anreize
zum Ausbau des Managed-Care-Angebots setzen dürften.

Mit dem nun vorliegenden Vorschlag wird für ein Umfeld gesorgt, das der
Ausbreitung der Managed-Care-Modelle förderlich ist, ohne aber den
Versicherern solche Modelle explizit vorzuschreiben. Vielmehr werden
integrierte Versorgungsnetze als weitergehende und zusätzliche "besondere
Versicherungsform" im Gesetz definiert. Dieses Modell wird mit einem
Versorgungsziel verknüpft, das den Versicherten eine umfassende Betreuung in
guter Qualität garantiert. Innerhalb der Behandlungskette können zur
Erreichung dieses Ziels die bestehenden Pflichtleistungen der
Grundversicherung durch Zusatzleistungen ergänzt werden.

Im Bereich der Medikamente werden die in der 2. KVG-Revision vorgeschlagenen
Massnahmen aufgenommen. Insbesondere soll im Gesetz explizit verankert
werden, dass bei Verschreibung eines Wirkstoffes an Stelle eines Produktes
den Versicherten ein preisgünstiges Medikament abgegeben werden muss. Diese
Massnahme erweitert im Dreieck Arzt/Ärztin - Patient/in - Apotheker/in die
Möglichkeit des Einflusses zu Gunsten eines wirtschaftlichen
Medikamenteneinsatzes. Generell müssen bei gleicher Eignung mehrerer
Produkte preisgünstige Arzneimittel verordnet und abgegeben werden.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:     Fritz Britt, Vizedirektor, Bundesamt für Gesundheit, 031 322
95 05

Vernehmlassungsunterlagen: abrufbar auf der Website des BAG
(www.bag.admin.ch/kv/d)