Der Bundesrat will die Führung der Militärversicherung an die SUVA übertragen
Eidgenössisches Departement
des Innern
Medienmitteilung
Bern, den 12. Mai 2004
Der Bundesrat will die Führung der Militärversicherung an die SUVA
übertragen
Der Bundesrat hat die Botschaft zum Bundesgesetz über die Übertragung der
Führung der Militärversicherung an die SUVA zuhanden der Eidgenössischen
Räte verabschiedet. Die Militärversicherung (MV) soll auch von der SUVA als
eigene Sozialversicherung geführt und weiterhin vom Bund finanziert werden.
Armee XXI und Bevölkerungsschutz XXI werden, insbesondere bei den
Milizangehörigen der Armee, zu einer Abnahme der Versicherungsfälle bei der
MV führen. SUVA und MV weisen zudem, trotz unterschiedlicher gesetzlicher
Grundlagen, im Bereich der Versicherungsleistungen und der Schadenabwicklung
etliche Gemeinsamkeiten auf.
Deshalb soll durch das vorgeschlagene Bundesgesetz über die Übertragung der
Führung der Militärversicherung an die SUVA die gesetzliche Grundlage
geschaffen werden, damit der Bundesrat durch Verordnung die Führung der MV
an die SUVA übertragen kann. Auf den Zeitpunkt der Übertragung soll das
Bundesamt für Militärversicherung (BAMV) aufgehoben werden. Das gesamte
Personal des BAMV wird von der SUVA übernommen.
Die MV soll auch von der SUVA als eigene Sozialversicherung gemäss dem
Bundesgesetz über die Militärversicherung (MVG) geführt werden, und sowohl
die Versicherungsleistungen wie auch die Verwaltungskosten sollen weiterhin
vom Bund finanziert werden. Details zur Führung der Militärversicherung
sollen in einer Vereinbarung zwischen dem Eidg. Departement des Innern (EDI)
und der SUVA geregelt werden.
Durch diese organisatorische Massnahme werden Synergien entstehen, die
mittelfristig zu Einsparungen bei den Verwaltungskosten führen werden. Die
Versicherungsleistungen der MV sind grundsätzlich nicht betroffen.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Kurt Stampfli, Direktor a.i. Bundesamt für Militärversicherung, Tel. 031 324
85 48