Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Änderung der Irak-Verordnung

Änderung der Irak-Verordnung

Der Bundesrat hat am 12. Mai 2004 den Anhang der Verordnung über
Wirtschaftsmassnahmen gegenüber der Republik Irak mit den Namen von 204
Unternehmen und Körperschaften  und von fünf natürlichen Personen
ergänzt. Die Gelder dieser Personen, Unternehmen und Körperschaften
sind in Übereinstimmung mit der Res. 1483 des Sicherheitsrates
gesperrt. Gleichzeitig wurde eine technische Anpassung am
Verordnungstext vorgenommen. Diese Änderungen treten am 13. Mai 2004 in
Kraft.

Bei den in den Anhang aufgenommenen Namen handelt es sich fast
ausschliesslich um solche von staatlichen Firmen und Körperschaften mit
Sitz im Irak, die aufgrund von Art. 2 Abs. 1 Bst. a der Verordnung
bereits seit dem 9. April 2003 von der Geldersperre betroffen sind. Es
sind aber auch Firmen mit Sitz in der Schweiz (Logarcheo SA, Midco
Financial SA), Liechtenstein (Aviatrans Anstalt) und Panama (Montana
Management) auf die Liste gekommen, die nach UNO-Angaben von Personen
kontrolliert werden, die der früheren irakischen Regierung nahe
standen. Unter den natürlichen Personen figuriert K. Al Dulaymi,
welcher die genannten Firmen kontrolliert bzw. kontrolliert hat. Mit
diesen Anpassungen setzt die Schweiz entsprechende Beschlüsse des
zuständigen Sanktionsausschusses der UNO um.
Personen und Institutionen, die Gelder halten oder verwalten, von denen
anzunehmen ist, dass sie von den Finanzsanktionen betroffen sind,
müssen diese dem Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) unverzüglich
melden. Der Verordnungstext und der Anhang sind auf der Internetseite
des seco einsehbar (www.seco.admin.ch > Aussenwirtschaft > Sanktionen /
Embargos > Sanktionsmassnahmen).

Othmar Wyss,
 Staatssekretariat für Wirtschaft (seco),
 Tel. 031 324 09 16