Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Kernenergieverordnung: Eröffnung der Vernehmlassung

Medienmitteilung

Kernenergieverordnung: Eröffnung der Vernehmlassung

Der Bundesrat hat das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation (UVEK) ermächtigt, bei den Kantonen, den politischen Parteien
und interessierten Organisationen eine Vernehmlassung zum Entwurf der
Kernenergieverordnung (KEV) durchzuführen. Die Vernehmlassung dauert bis zum
13. August 2004. Es ist geplant, das neue Kernenergiegesetz (KEG) und die
KEV auf den 1. Januar 2005 in Kraft zu setzen. Mit der neuen KEV sollen das
KEG umgesetzt und die Anforderungen der Aufsichtsbehörden an Kernanlagen
besser verankert werden.

Am 21. März 2003 haben die Eidgenössischen Räte das KEG verabschiedet. Die
100-tägige Referendumsfrist ist am 4. September 2003 ungenutzt abgelaufen.

Für die Umsetzung des neuen KEG musste weitgehend neues Verordnungsrecht
geschaffen werden, da im geltenden Recht sowohl die Anforderungen an die
nukleare Sicherheit als auch an die Sicherung (Schutz gegen Sabotage,
Entwendung und Weiterverbreitung von Kernwaffen) nur teilweise umschrieben
sind. Die Richtlinien der Aufsichtsbehörden, welche die diesbezüglichen
Anforderungen bereits heute im Wesentlichen regeln, müssen nun teilweise in
Verordnungsrecht überführt werden.

Die Umsetzung des KEG erfordert auch Änderungen mehrerer bestehender und die
Schaffung neuer Verordnungen. Neu sind beispielsweise die Verordnungen über
die Anforderungen an das Personal von Kernanlagen, an die Sicherheit
nuklearer Druckgeräte, sowie im Bereich der Sicherung.

Neu gegenüber dem geltenden Recht und der Praxis sind die Bestimmungen über
die Stilllegung von Kernanlagen und grosse Teile des Kapitels über
radioaktive Abfälle. Die Bestimmungen über den Betrieb von Kernanlagen wie
auch andere Teile der KEV entsprechen weitestgehend dem geltenden Recht oder
der Praxis der Bewilligungs- und Aufsichtsbehörden.

Nach der KEV wird ein weiteres Verordnungspaket voraussichtlich anfangs 2005
in die Vernehmlassung geschickt.

Bern, 12. Mai 2004

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

Auskünfte:

Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation BFE, Tel. 031 322 56 75