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Arbeitszeitkontrollen bei den gastgewerblichen Betrieben von McDonald's

Arbeitszeitkontrollen bei den gastgewerblichen Betrieben von McDonald's
McDonald's muss Arbeits- und Ruhezeiten einhalten

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) hat am 30. April 2004
McDonald's mittels einer Verwarnung angehalten, für die Einhaltung der
Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen des Arbeitsgesetzes in seinen
Gastbetrieben zu sorgen.

Eine vom seco angeordnete, punktuelle Kontrolle der gastgewerblichen
Betriebe von McDonald's durch die kantonalen Vollzugsbehörden des
Arbeitsgesetzes hat ergeben, dass gegen das Arbeitsgesetz verstossen
wurde.

Das seco hat heute die Firmenleitung von McDonald's mittels einer
Verwarnung angehalten, für die Einhaltung der Arbeits- und
Ruhezeitbestimmungen des Arbeitsgesetzes in seinen Gastbetrieben zu
sorgen. Die einzelnen Betriebe wurden von den kantonalen
Vollzugsbehörden bereits angehalten, die arbeitsgesetzlichen
Vorschriften zu befolgen.

Die Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen sind innerhalb des Unternehmens
zu wenig bekannt. Das seco hat deshalb angeordnet, dass McDonald's die
Verantwortlichen in diesem Bereich schult und ein entsprechendes
Controlling zur Sicherstellung der arbeitsgesetzlichen Vorschriften
einführt. Das seco wird die kantonalen Vollzugsbehörden anhalten, im
Wiederholungsfall Strafanzeige einzureichen.

Rita Baldegger, Leiterin Kommunikation, Tel. 031 323 37 90